DSGVO – Reductio ad absurdum?
normalerweise ist eine Harmonisierung des Datenschutzrechts zu begrüssen, nicht nur im europäischen Wirtschaftsraum. Die nun am 25.Mai.2018 gültige Datenschutzgrundverordnung, deren sich auch Marktteilnehmer mit Firmensitz ausserhalb der EU unterordnen müssen, sofern Dienstleistungen und Produkte innerhalb des mittlerweile zentral überregulierten europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden, erscheint kurz nach Inkrafttreten als Schreckgespenst mit