Hohes Abmahnrisiko für Blogger mit Social PlugIns!

trash02Schätzungsweise die Mehrheit der deutschen Blogger setzt Buttons und Co von Social Media Drittanbietern ein, selbst für private Blogger sind eingebundene Social PlugIns so selbstverständlich geworden wie ein Computer mit Internetanschluss. Nach einem Urteil des OLG Hamburg im Sommer 2013 ist zudem eine wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit wegen unzureichender Datenschutzbelehrung gegen kommerzielle Blogger und Webseitenbetreiber zulässig:

Datenschutz bei Verwendung von Social PlugIns

wahrscheinlich beruhen bereits erfolgte kostenpflichtige Abmahnungen gegen Mitbewerber wegen des Einsatzes des Statistik Tools ‘Google Analytics’ auf die aktuelle Rechtssprechung des OLG Hamburg, denn die Präzisierung der Rechtslage ist gleichsam der Auftakt für weiteren Ärger, mit dem auch private Blogger zunehmend konfrontiert werden können!

Der § 13 TMG (Telemediengesetz) schreibt vor, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten erhoben werden. Nach § 12 TMG muss u.U. eine Einwilligung des Nutzers für die Verwendung seiner personenbezogener Daten eingeholt werden, im Falle aktivierter Social PlugIns streng genommen schon vor dem Besuch eines simplen Blogs und da fängt m.E. die Haarspalterei an;-) Wie und in welchem Umfang z.B. Facebook personenbezogene Daten via ihrer markanten Social PlugIns auswertet, ist für den Blogger kaum nachvollziehbar und demzufolge seine korrekte Aufklärungspflicht gegenüber Besuchern nicht anwendbar!  Nach der gegenwärtigen Rechtslage und den ohnehin restriktiven Datenschutzbestimmungen in Deutschland ist der Einsatz von liebgewonnenen Hilfsmitteln, die ungefragt Daten an ungefugte Dritte senden, auch angesichts der jüngsten Geheimdienst Schnüffeleien zu einem Eiertanz mit scharfen Handgranaten geworden! Nach der NSA Affair um abgehörte Handys blasen fundamentalistische Datenschützer der Bundesländer erneut zum Angriff auf eingebettete Social PlugIns, die unter Androhung von Bussgeldern zu entfernen sind.

Datenschutzbestimmungen mit Augenmass und das Recht auf informelle Selbstbestimmung gehören für mich zu den Grundpfeilern einer funktionierenden, globalen Internetwirtschaftsordnung, die aktuelle, deutsche Rechtssprechung bezüglich Datenschutz ist keineswegs optimal und teilweise in ihrer Sichtweise beschränkt und absurd, nur weil deutsche Bürokraten vor rechtsfreien Imperien einschlägiger Internetgiganten kapitulieren, schiessen sie dafür bei kleinen Webseitenbetreibern mit Kanonen auf Spatzen, von der hiesigen, deutschen Politik, die zu blöd ist, die US Administration an die Einhaltung des Völkerrechts zu erinnern, darf man keine allzu grossen Erwartungen haben, wegweisend ein vernünftiges Abkommen mit dem Umgang von sensiblen Daten zu forcieren;-)

Es fehlt eine vernünftige Datenschutz-Harmonisierung zwischen dem amerikanischen Kontinent und der europäischen Union, die den (kleineren) Marktteilnehmern diesseits und jenseits des Atlantiks mehr Rechtssicherheit gibt!

 

6 thoughts on “Hohes Abmahnrisiko für Blogger mit Social PlugIns!

  1. Martina says:

    die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren zugunsten der Anwaltslobby entwickelt, abmahnen wie bescheuert gehört für hinterfotzige Anwälte zum Hauptbroterwerb, ohne gesetzliche Grundlage können die sonst ihre Kanzleien dicht machen.

    ich finde es nur schade, das Herr Snowden noch nicht voll auspacken darf, vielleicht erfährt die Öffentlichkeit dann die volle Wahrheit, wie umfangreich persönliche Daten missbraucht werden.

  2. Rheinlaender says:

    vom Ursprung her ist eine kostenpflichtige Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ein effektives Instrument, eine aussergerichtliche Einigung herbei zuführen, in der Hauptsache ein Denkzettel gegen NOTORISCHE RECHTSVERLETZER, also gegen Leute, die permanent und offenkundig gegen Urheberrechte verstossen oder deren Alltag so geprägt ist, Mitbewerber unter Druck zu setzen bzw zu schaden. Massive irreführende Werbung sowie arglistige Täuschung nah dran am Betrug sind typische Delikte, wo eine Abmahnung ein geeignetes Mittel ist, Rechtsverletzer mit VORSATZ in ihre Schranken zu weisen;-)

    Leider ist das Instrument der Abmahnung zu einer beliebten Masche einer halbseidenen Abmahnindustrie geworden, wo bereits wegen Kinkerlitzchen teuer abgemahnt wird! Politik und Justiz haben bisher versagt, diesen Sumpf trocken zu legen!

    Genau betrachtet sind speziell Serienbmahnungen nicht nur lächerlich, sondern auch strafbare Handlungen, die gemäss § 240 StGB und § 253 StGB geahndet und auch vollstreckt werden müssen;-)

    Da in Deutschland die Korruption immer mehr Oberhand gewinnt, wird sich am flächendeckenden Missbrauch dieser Unterlassungsaufforderungen kaum was ändern, was heisst, bereits beim kleinsten Fehler wirst Du zur Kasse gebeten, was schon für manch kleine Existenz das berufliche Aus bedeuted hat;-)

  3. Klaus W. says:

    ich hätte da mal eine Frage? werden besucher eines Blogs von facebook mitgezählt die dort nicht registriert sind?

  4. Rheinlaender says:

    so viel ich weiss, spielt es keine Rolle, ob man Fan oder Verweigerer dieser Plattform ist, Facebook ist natürlich an allen Besuchern interessiert, für statistische Zwecke versteht sich!

    das gilt auch für den Ableger Google Plus 😉

  5. Detlef says:

    Wann mahnt endlich jemand diese Abmahnkanzleien strafbewehrt wegen notorischem virtuellen Paparazzi-Tum ab?

  6. Rheinlaender says:

    Hallo Detlef,

    die Schweizer haben in ihrem Rechtssystem gegenüber den Deutschen bezüglich Advo-Stalking die Nase vorn:

    Zitat ## Aggressive Abmahnung kann in der Schweiz auch als Nötigung oder Erpressung angesehen werden und kann dadurch in der Schweiz strafbar sein. ##

    hier die Quelle,

    http://news.worldsites-schweiz.ch/rechtliche-stolpersteine-im-e-business.htm

    im Grunde genommen gilt die Strafbarkeit für aggressive Abmahnungen in böser Absicht auch in Deutschland, aber wie gesagt, in diser Bananenrepublik hat das Abmahnwesen dank einflussreicher Lobby einen guten Nährboden!

    vielleicht hat die Knüppel-aus-dem-Sack Methode eine bessere Abschreckungswirkung 😉

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