Anklage gegen die verfilzte Justiz wegen Rechtsbeugung!

Justizskandalwegen der dramatischen Entwicklung von Zwangsvollstreckungen und der wachsenden Gefahr von sozialen Unruhen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland, wurde bereits am 12.Juli.2015 mein folgender Beitrag auf MMNEWS erstveröffentlicht. Auslöser ist ein Überfall auf eine wehrlose Frau in Lünen, dessen Meldung hier zu finden ist.

Rechtsbeugung bis zum BGH

ein am 11.Juni.2015 eiligst herbei geführter “BGH-Beschluss” kennzeichnet die Infiltration der (bundes)deutschen Justiz, einschliesslich Staatsanwaltschaften, denen ein Korsett angelegt wurde, anders kann man sich die Schlampigkeit/Verweigerung von Ermittlungen nicht mehr erklären. Wer seit 2014 und 2015 die absurden Urteilsbegründungen aufmerksam verfolgt und aktuell feststellen muss, dass Ermittlungsbeamte in Anlehnung an den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag widerwillig mit Scheuklappen ihre Arbeit verrichten, kommt einem der Verdacht sehr nahe, dass per Knopfdruck verdeckter Personen alles getan wird, eine totalitäre Staatsvereinbarung gegen alle rechtsstaatliche (An)Klagen mit fragwürdigen Methoden zu verteidigen, die mit denen der Staatssicherheit der DDR vergleichbar sind! Wie lange geht dieser mittlerweile offenkundige Missbrauch der Justiz noch gut?

„Richterin am BGH Dr. Schwonke ist in Urlaub und daher gehindert zu unterschreiben“

Rechtsbeugung auf hohem Niveau

hier ist der eigentliche Artikel:

öffentliche Anklage gegen den öffentlich-rechtlichen Terror

Der Sittenverfall in der Politik und einiger vereidigter Amtspersonen hat in der Bundesrepublik Deutschland erschreckende Dimensionen erreicht, wo man sich als einfacher Bürger fragen muss, wofür haben wir denn überhaupt noch ein Grundgesetz mit einer demokratischen Rechtsordnung, wenn diese verbrieften Garantien für Menschenwürde, Recht und Freiheit von selbstverliebten Volksvertretern, nimmersatten Intendanten sowie skrupellösen Funktionären permanent mit Füssen getreten werden?

Ferienzeit in NRW, dennoch befinden sich derzeit NRW-Bürger in einer Endzeitstimmung: sie sind einem systematischen Vollstreckungsterror der öffentlich-rechtlichen Hand ausgesetzt, welche die Daumenschrauben für Verweigerer der Rundfunk-Zwangsabgabe mehr und mehr angezogen werden.

Das gewaltsame Eindringen Mitte Juni 2015 in eine Wohnung einer Frau in Lünen markiert die Aggressivität und Rücksichtslosigkeit von Amtshilfepersonen, die die Menschenwürde verspotten und wo Hausfriedensbruch zum Gewohnheitsrecht wird. Ein noch nicht mal rechtskräftig unterschriebener Gerichtsbeschluss § 315 ZPO einer Amtsrichterin ist die sog. Legitimation, gewaltsam in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern einzudringen zu dürfen, das ist Stasi-Terror einer längst untergegangenen sozialistischen Diktatur.

Das Drama für die Lünener Bürgerin ist damit noch nicht zu Ende, denn mit grosser Wahrscheinlich droht ihr wegen Beweismittel, die sie während des Überfalls auf ihre Wohnung angefertigt hat, weiterer Ärger, denn eine beweiskräftige Dokumentation der fragwürdigen Vollstreckung kann alle Tatbeteiligten Straftaten sicher überführen.

Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.

Kriminalisierung der Bürger

Keinen Ladendiebstahl während der Pubertät, keine Verkehrsdelikte, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, der ein oder andere unbescholtene Bürger verliert in diesem Jahr endgültig den Glauben an den bundesdeutschen Rechtsstaat, wenn von Kommunen eingesetzte Gerichtsvollzieher meist ohne Beamtenstatus aufgrund von löchrigen Festsetzungsbescheiden eine vermeintliche Beitragsschuld mit allen Mitteln eintreiben wollen.

Das Drohpotential, was manche Konsorten unter den Vollziehern zur Einschüchterung einsetzen, ist mit Druckmitteln einer Schutzgelderpresser Mafia durchaus vergleichbar und das im angeblich amtlichen Auftrag, was zweifelsfrei als Betrug zu bewerten ist.

Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.

Die Ungerechtigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems besteht vor allem darin, dass einkommensarme Haushalte sowie Menschen ohne feste EInkommen, die durch das Raster der Befreiungskonditionen des ARD-ZDF-DR-Beitragsservice fallen, für Verschwendungsorgien einer Koalition aus Filz und Lobby rechtswidrig zahlungspflichtig herangezogen werden. Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar, wie Menschen in diesem Land, die ihre laut GG und Verfassung verbrieften Grundrechte einfordern und unlautere Methoden einer Beitragspflicht ablehnen, von öffentlich-rechtlicher Hand zunehmend drangsaliert und kriminalisiert werden. Das ist nicht ungefährlich!

Der grosse Gabentisch: der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Mir liegen sowohl der vom Beitragsservice zugesandte aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als auch das Gutachten der sog. Schäuble Broschüre des BMF (Aufgaben und Finanzierung des ÖR-Rundfunks) zum Vergleich vor. Zwei Manuskripte, die offensichtlich im Widerspruch zueinander stehen. Seit Inkrafttretens des ÖR-Regelwerks zum 01.Januar.2013 hagelte es von Verbänden und Bürgerinitiativen viel Kritik, alle Bedenken vor allem im Hinblick der sozialen Verträglichkeit und unverhältnismässig hohen Belastungen für Unternehmen werden seither von den Nutzniessern dieser “Staatsvereinbarung” zu Lasten Dritter hochnäsig abgeschmettert.

Klagen aussichtslos

Die gleichgeschaltete Gerichtsbarkeit untermauert die Chancenlosikeit klagender Bürger und Unternehmen. Wen wundert es, wenn die Länder-Judikative für den vermeintlich juristisch wasserdichten Rundfunkbeitragsstaasvertrag in fragwürdiger in Case Law Manier als Rückversicherung dient. Es wird sich zeigen, ob solch ein fragiles, isoliertes, juristisches Glanzwerk überlebensfähig ist, denn nach den Regeln einer freien Marktordnung sowie des Wettbewerbsrechts ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein autokratisches Machwerk ohnegleichen und verstösst gegen die Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft.

Dagegen wird beim Durchblättern der Schäuble Broschüre schnell klar, dass eine längst überfällige Reform und Entschlackung eines masslos überfetteten ARD-ZDF-Konglomerats nicht mehr zu vermeiden ist.  Die Empfehlunegn der Gutachter widersprechen allerdings den Interessen, die den Selbstbedienungsfond und gesicherte Reputation eines Polit-Klüngels unbedingt aufrecht erhalten wollen.

Allein schon die Einleitung im durchaus sehr informativen Gutachten, hier interpretiert wiedergegeben – die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der aktuellen Form ist im Internetzeitalter verblasst, ist eine schallende Ohrfeige gegen die Urheber und Nutzniesser dieses rechtswidrigen Staatsvertrages. Vereidigte Ministerpräsidenten haben mit der Teilnahme an der Neuregelung des Staatsvertrages einen Meineid auf GG und Verfassung geleistet.

Steuerschuld für Rundfunk-Beitragspflichtige?

Ein vermeintlich säumiger Rundfunkbeitrag wird auf verschiedenen Wegen eingetrieben, in NRW sind es die kommunalen Stadtkassen, die im Auftrag des WDR die Drecksarbeit leisten, der RBB lässt in seinem Revier dort ansässige Finanzämter vollstrecken, das ist insofern beachtenswert, da ein Potsdamer Richter im August 2014 im sog. Massenklageabweise-Verfahren mit hohlen Phrasen sehr unangenehm aufgefallen war. Vor allem mit der Bemerkung, der Runkfunkbeitrag ist keine Steuer, legte sich dieser überhebliche Herr schon vor der eigentlichen Urteilsverkündung fest. Merkwürdig nach diesem “Feststellungsverfahren” ist die Tatsache, dass Finanzämter im Auftrag des RBB bemüht werden, “Rundfunksteuern” zu vollstrecken, wo im Gegensatz zum Beitragsservice diese echte Behörde ausschliesslich für Steuerschulden zuständig ist?! Möglicherweise wird auch hier gegen Landesrecht verstossen!

Zusammenfassung

Was der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck und andere Konsorten als sozial gerechte, aufkommensneutrale Haushaltsabgabe verkauft haben, entpuppt sich im Laufe der Zeit als ein rücksichtsloser Korruptionssumpf, mit dem Potential, den sozialen Frieden in der Bundesrepublik massiv zu gefährden, der sogar aus dem Lot geraten könnte!

Einen staatlichen Selbstbedienungsfond den Bürgern als rechtsverbindlichen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufs Auge drücken zu wollen, dokumentiert die masslose Arroganz und den gesellschaftlichen Realitätsverlust selbstgefälliger Genossen und Funktionäre, die, man muss es schon annehmen, diese Republik gegen die Wand fahren lassen.

Die Summe an Straftaten, die wegen der rücksichtslosen Durchsetzung der Rundfunkabgabe begangen werden, gefähren den Fortbestand eines intakten Rechtssystems, wo Art 20 GG keine Ausnahmen duldet! Offizialdelikte verpflichten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die sich nicht nur auf die Handlanger des schmutzigen Vollstreckungsterrors begrenzen dürfen.

Amtspersonen, die das Gebot zur Rechtstreue missachten, sind übrigens nach § 63 BBG durchhaftbar. Zum Anderen werden kartellrechtliche Probleme wegen der Internet-Expansion des ÖR-Machtmonopols offenbarer. Eine Wettbewerbsbehinderung durch das öffentlich-rechtliche Konglomerat ist insofern begründet, weil frische, kleine Player im Medienwettbewerb wegen der Rundfunkabgabe benachteiligt oder chancenlos sind. In der Schäuble Broschüre ist das empfohlene Subskriptionsmodell eine faire Alternative, Medienangebote ohne Zwangsabgaben zu finanzieren.

Übrigens, im Frühherbst sind wieder Kommunalwahlen in NRW, sprechen Sie die Volksvertreter, vor allem die von der SPD auf Wahlkampfveranstaltungen ruhig mal auf das an, was öffentlich-rechtliche Grundversorger lieber verschweigen. Sie haben ein Recht dazu!

zum Abschluss des Artikels meine Empfehlung für zwei essentielle Artikel auf MMNEWS, damit wird ersichtlich, warum gewisse Amtspersonen ordnungsgemässe Unterschriften verweigern:

Hilfe gegen Vollstrecker

Staatshaftung zugunsten Beamten aufgehoben

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zweiter Beschluss des LG Tübingen gegen Beitragsservice hat nach wie vor Bestand, völlig unabhängig davon, wie viele Beschlüsse und Titel zugunsten des rechtsfreien ÖR-Syndikats zusammengebastelt werden:

Vollstreckungen unwirksam

LG Tuebingen – die zweite Akte

neue Schlappe für den Beitragsservice

LG Tuebingen – Feststellungsverfahren

neuerdings wird das Schuldnerverzeichnis respektive Inkassounternehmen “Creditreform” bemüht, säumige Beiträge einzutreiben? und bietet dem vermeintlichen Beitragsschuldner die “Vermittlerrolle” an. Das ÖR-Syndikat ist an Kuriositäten kaum noch zu überbieten, damit bestätigt der Staatsklüngel, dass “Lieferleistungen” sowie Vereinbarungen zu Lasten Dritter nach dem BGB zu behandeln sind, Klagen nach BGB sowie dem Steuerrecht zu prüfen hat die infiltrierte Justiz bisher verweigert;-)

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Anhang:

der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein gültiges Gesetz, kein Vertragsrecht, der weder im BGB noch im HGB verankert ist. Streng genommen fehlt dem “Staatsvertrag” die Legitimation zur Finanzierung des ÖR-Rundfunks, der vermeintlich ins Landesrecht integriert wurde. Dieses Konstrukt ist ein verdecktes Steuermodell!

Streng genommen ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts anderes als ein Staatsstreich gegen die Bundesrepublik Deutschland!

nachfolgend ein paar Gesetze, die für alle natürliche Personen rechtsverbindlich sind, ohne Ausnahmen!

Nichtigkeit wegen Formmängel § 125 und 126 BGB

Schuldverhältnis durch vertragliche Zustimmung nach § 311 BGB

Nichtigkeit bei Verwaltungsakten § 44 VwVfG und Zustimmung von Dritten und Behoerden § 58 VwVerfG

Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839 BGB

Verantwortung für die Rechtmässigkeit § 63 BBG
für Vollstrecker ohne hoheitliche Befugnisse: Amtsanmaßung § 132
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
Diebstahl § 242 StGB
Betrug § 263 StGB
Nötigung § 240 und 241 StGB
Erpressung § 253 StGB

Rechtsbeugung § 339 StGB und Strafvereitelung im Amt § 258 StGB sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung § 129 StGB

Ausnahmegerichte sind nach Art 101 GG verboten!

Hochverrat gegen den Bund bzw ein Land sowie hochverräterischer Unternehmung gegen den Bund § 81, 82.2 und 83 StGB

Fazit: wer die Gewaltenteilung nach Art 20 GG aushebelt, begeht Hochverrat gegen einen intakten Rechtsstaat, eine verbriefte Gewährleistung für den sozialen Frieden der Bundesrepublik Deutschland.

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wenn Vollstreckungen unmittelbar drohen, könnte das hier zusätzlich helfen:

weder der Beitragsservice noch der WDR sind Behoerden! eine Behoerde, die gleichzeitig aktiv laut Markenregister im DPMA am Waren – und Dienstleistungsverkehr teilnimmt, bedarf einiger genauerer Betrachtungen;-) der Beitragsservice hat zudem noch nicht mal eine ordentliche Registrierung/Zulassung zum Inkassounternehmen. Der Beitragsservice ist faktisch garnichts.

ohne formgerechte Unterschriften sowie ohne nachvollziehbare und rechtlich korrekte Gläubigerbezeichnung sind die sog Festsetzungsbescheide beweiskräftig genug für Betrug und Erpressung, zudem ist Falschbeurkundung in besonders schweren Fällen ein Delikt, was für die Verantwortlicchen Haftstrafen bedeuten würde.

ein Vertrag zwischen zwei Parteien zu Lasten Dritter ohne deren Zustimmung ist ungültig! warum hat man den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der letztendlich ein Ländervertrag ist, nicht folgerichtig Rundfunkbeitragsgesetz genannt? Der Grund dürfte darin liegen, dass die Ministerpräsidenten der Länder und die Chefintendanten gegen Steuergesetze verstossen hätten, wo für deren länderübergreifende Gesetzesverabschiedungen ausschliesslich der Bund zuständig ist.

wäre auch nicht verkehrt, dem beratungsresistentem Gerichtsvollzieher, der vermutlich kein Beamter ist, darauf hinzuweisen, dass dieser Beihilfe zum Hochverrat leistet.

offenkundig ist der Hochverrat im Sendegebiet des RBB, wo Finanzämter fälschlicherweise berechtigt sind, säumige Beiträge zu vollstrecken, der korrupte vorsitzende Richter zu Potsdam hatte im legendären Massenklageabweisungsverfahren des August 2014 sich geweigert, dem Antrag eines (Steuer)Anwalts auf Überprüfung einer faktisch verdeckten Steuer Folge zu leisten;-)

die Schäuble Broschüre des BMF – Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – beweist die Autokratie eines selbstherrlichen Klüngels, reformunwillig zwecks Aufrechterhaltung von Privilegien hauptsächlich zu Lasten von Geringverdienern und Unternehmen.

Anmerkung eines Lesers:

Verstoß gegen die Privatautonomie, wonach einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter rechtswidrig sind (§ 58 (1) BVwVfG).

Sämtliche Schreiben dieser Firma sind rechtsungültig, da sie meist nie unterschrieben sind (§§ 125, 126 BGB). Selbst „im Auftrag“ (i. A.) unterschriebene Schriftstücke entbehren jedweder Gültigkeit, da nicht erkenntlich ist, wer sich für die Briefe verantwortlich zeichnet.

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weitere Links:

Tipps zur Abwehr gegen Vollstreckungsterror

Beitragsservice instruiert vollziehende Gewalt

wie die Berliner Finanzbehoerde das Recht beugt

3 thoughts on “Anklage gegen die verfilzte Justiz wegen Rechtsbeugung!

  1. Marvin says:

    Auf jeden Fall! Die Idee mit den Kommunalwahlen und so oft es geht die Politiker darauf anzusprechen, erachte ich mittlerweile als sinnvoller, denn die Gerichte stellen sich sowieso stur. Armes Deutschland. 🙁

  2. Rheinlaender says:

    im Grunde genommen traut sich in dieser Republik keiner so recht, diesem öffentlich-rechtlichen Korruptionssumpf den Kampf anzusagen, mit rechtstaatlichen Mitteln wohlgemerkt.

    Leider hält sich die Mainstream-Presse vornehm zurück, was die immer brutaler werdenden Methoden der Vollstreckungen angeht, Opfer dieses Terrors sind i.d.R. die Leute, die ohnehin am Rande des Existenzminimuns leben. Es sind vereinzelte Blogger, die kein Blatt mehr vor dem Mund nehmen und traurige Tatsachen benennen, die von populären Medien eher unberücksichtigt bleiben.

    unser Hauptproblem ist die fehlende Vernetzung von Kompetenzen, die dazu führen, dass Staatsanwaltschaften dazu „ermuntert“ werden, wegen § 339 StGB und anderer schwerer Delikte zu ermitteln!

    ich habe einen gewissen Verdacht, dass Staatskanzleien der Länder in Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Pfründehaltern die Justiz an die Kette gelegt haben, so wird uns allen, auch den wenigen engagierten Anwälten die Chancenlosigkeit vor Augen geführt, diese organisierte Kriminalität gegen Bürger, die ihre verbrieften Grundrechte wahrnehmen, abzuwehren.

    wann begreift die (Bundes)Politik endlich, dass der fortgesetzte Vollstreckungsterror sozialer Sprengstoff ist?

  3. Rheinlaender says:

    Update:

    habe vor ein paar Tagen eine Nachricht von einem Leser meines Blogs erhalten, der/die unbedingt anonym bleiben möchte, mir aber explizit die Erlaubnis gegeben hat, brisante Informationen für meine weiteren Recherchen zu nutzen und auf seinen/ihren Wunsch hin öffentlich wach-zu-rütteln!

    die Echtheit kann ich aktuell nicht überprüfen, damit reichen die Infos als Indizien nicht und scheiden als Beweislast erst mal aus. Dennoch ist dem Inhalt zu entnehmen, dass erhebliche Zweifel an ordentlichen Gerichts – und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in NRW bestehen, wo formlose “Diensteanweisungen” auf den Schreibtischen der jeweiligen Amtspersonen vorliegen und man sich gegebenenfalls telefonisch abstimmt, wie Klagen und Strafanzeigen zu begegnen sind und welche Massnahmen gegen sog Risikotäter durchzuführen sind, demnach wäre nach deren Definition jeder konsequente Rundfunkgegner ein Krimineller!

    Die Durchführungen der Zwangsvollstreckungen werden als gemeingefährlich bezeichnet, dessen Feststellung ich mich voll und ganz anschliesse, wer sich weiterhin weigert seiner Bürgerpflicht der Rundfunkabgabe nachzukommen, muss mit drakonischen Strafen rechnen, da wird nicht lockergelassen! Monatelange Ruhe vor den Druckmitteln des Beitragsservice bedeute nicht, dass der öffentlich-rechtliche Staatsterror beim ein oder anderen Verweigerer eine Ausnahme macht! Der Nachricht zu Folge, haben weder die amtierende rot-gruene Landesregierung noch Funktionäre des Westdeutschen Rundfunks ein Interesse daran, dass ein Beamter/Bediensteter der vollziehenden Gewalt aus dem korrupten System ausschert und sich den Anweisungen widersetzt.

    mag sein, dass mancher Staatsanwalt lieber mit den verordneten Scheuklappen Vorlieb nimmt, um dem Druck des ÖR-Machtmonopols zu weichen, beim dreisten GEZ Überfall in Lünen sowie der unverhältnismässigen Pfändung eines Kraftfahrzeugs in Willich muss mittlerweile davon ausgegangen werden, dass sich die dort ansässige, bekloppte Exekutive am Schicksal zweier Bürger aufgeilt!

    Fazit: wer Anweisungen an die Vollziehende Gewalt gibt, offenkundige Straftaten zu vereiteln, gefährdet den Fortbestand eines intakten Rechtstaates, was dem Hochverrat gleichzusetzen ist.

    üble Sache, ich bleibe dran…

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