ein Angriff auf die Panoramafreiheit!

panoramaunfreiheitbereits im Sommer 2015 gab es von EU-Abgeordneten Bestrebungen, national gültige Panaramafreiheiten im Hinblick der Geltendmachung abgebildeter Urheberechte zu reformieren bzw wegen des grenzüberschreitenden Datenaustauschs zu “harmonisieren”. Die Initiative im EU-Trollhaus ist nicht unbedingt ein Akt der Rechtssicherheit, denn mit der Harmonisierung waren teils drastische Einschränkungen der Strassenbildfreiheit geplant, womit Lichtbilderzeugnisse auf öffentlichen Plätzen gerade für kommerzielle Publikationen/Vervielfältigungen nicht mehr ohne besondere Genehmigungen erlaubt wären. Demnach ist eine ungehinderte und somit genehmigungsfreie Publikation nicht mehr möglich, wenn zB während eines Modelshootings in einem öffentlichen Park, Skulpturen oder andere urheberrechtlich geschützte Gegenstände als schmückende Beiwerke mit aufgenommen werden.

In Deutschland ist die Panoramafreiheit gemäss § 59 UrhG bisher durchaus liberal, in Frankreich dagegen nicht. Berühmtes Beispiel ist die Nachtbeleuchtung des Pariser Eiffelturms, für dessen bereits redaktionelle Veröffentlichung eine Genehmigung des Urhebers von Nöten ist. Aufgrund einer erwartungsgemäss konsequenten Protestwelle von Fotografen-Verbänden und Internet-Aktivisten sind die Reformversuche im EU-Parlament kurz darauf wieder verworfen worden, die jeweilige nationale Panoramafreiheit bleibt erstmal so wie sie ist.

die Panoramafreiheit hört sowieso dort auf, wo ohne Erlaubnis Einblicke in private/intime Details für Publikationen genutzt oder genauer gesagt, missbraucht werden, die unweigerlich mit dem Persönlichkeitsrecht und hier mit dem Strafrecht kollidieren. Wer die intime Zweisamkeit eines Paares im schützenswerten Wohnraum mittels Megazoom “dokumentiert” und veröffentlicht, braucht sich über späteren, massiven Ärger nicht mehr zu wundern, da spielt es auch keine Rolle mehr, ob die Fotoaufnahmen von einem öffentlichen, frei zugänglichen Ort gemacht wurden.

Bei der Debatte um eine gesamteuropäische Lösung der Panoramabildfreiheit scheint es mir weniger um das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen als vielmehr um ein neues Rechteverwertesystem für (vermeintliche) Urheber zu gehen, die an kommerziellen Publikationen gemäss Strassenbildfreiheit mitverdienen wollen und einer Abmahn-Industrie volle Auftragsbücher beschert. Wo Lobby auf Politik trifft, braucht man sich über solche beschränkten Planspiele von diversen Abgeordneten nicht mehr zu wundern, deren forcierten Einschnitte wider einer vernünftigen Panoramafreiheit die spontan-künstlerische Fotografie in die Illegalität abdriften lassen würde.

viele fotografische Inspirationen sowie prämierte Kunstwerke sind Dank Panoramafreiheit entstanden. Wer einfache Regeln des Anstandes beachtet und mit gesundem Menschenverstand Lichtbilder anfertigt, darf schliesslich nicht wegen der Durchsetzung von Lobby-Interessen kriminalisiert werden. Vom gesunden Menschenverstand sind allerdings manche Eurokraten meilenweit entfernt.