DSGVO – Reductio ad absurdum?

normalerweise ist eine Harmonisierung des Datenschutzrechts zu begrüssen, nicht nur im europäischen Wirtschaftsraum. Die nun am 25.Mai.2018 gültige Datenschutzgrundverordnung, deren sich auch Marktteilnehmer mit Firmensitz ausserhalb der EU unterordnen müssen, sofern Dienstleistungen und Produkte innerhalb des mittlerweile zentral überregulierten europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden, erscheint kurz nach Inkrafttreten als Schreckgespenst mit weitreichenden Folgen, mit denen sich auch private Webseitenbetreiber konfrontiert sehen. Jedenfalls sind Sorgen kaum mehr zu überhören, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht der Rechtskonformität der Zentralverordnung entsprechen, mit teuren Abmahnungen und hohen Bussgeldern in den wirtschaftlichen Ruin getrieben zu werden. Der Pressewirbel um die DSGVO ist auch ein quotentaugliches Mittel, die Pferde scheu zu machen, denn mit der Angst lässt sich bekannterweise (viel) Geld verdienen.

Gerade kleine Webseitenbetreiber sowie private Blogger fühlen sich mittlerweile genötigt, ihre Präsenzen auf “off” zu schalten, wenn man diversen Meldungen von Wahrheitsmedien Glauben schenken mag. Von indirekter Zensur ist die Rede, entsorgt die Obrigkeit mit der DSGVO nebenbei unliebsame Whistleblower und reichweitenstarke Influencer. Ist die allgemeine Panikmache angemessen? Datensammelwütige Unternehmen und Institutionen, deren erweiterte Datenschutzerklärungen sich streng genommen als instransparent erweisen, haben allerdings allen Grund zu Sorge, kostspieligen Sanktionen ausgesetzt zu sein. Der Arbeitsaufwand notwendiger Anpassungen ist natürlich auch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, der möglicherweise direkt oder indirekt an Kunden weitergegeben werden könnte. Kleinbetreibe haben allerdings aufgrund des Wettbewerbsdrucks nicht den preislichen Gestaltungsspielraum, die Kosten eines Datenschutzbeauftragten und weiterer Aufwendungen zur Einhaltung restriktiver Vorschriften an ihre Stammkundschaft weiterzugeben. Daraus könnte sich tatsächlich eine Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber finanzstarken Konzernen und Holdings ergeben. Den Gestaltern und Mitwirkenden der europäischen Datenschutzgrundverordnung wird zudem vorgeworfen, Ausnahmen von der Anwendung restriktiver Regeln unzureichend zu definieren, wovon letztendlich die berüchtigten Datenkraken mit Nahkampfunterstützung der Hausanwälte profitieren. Die DSGVO hat das Zeug, als Lobby-Instrument zugunsten Beraterfirmen und Kanzleien missbraucht zu werden, denn auch wegen der Gefahr von Abmahnwellen, die diese Mammut-Verordnung aus der Feder des EU-Apparatschiks mit sich bringt, profitiert in erster Linie eine Klüngelwirtschaft, die mit der Angst und Nöten sich dumm und dämlich verdient.

Meine vorläufige Empfehlung an Blogger und kleine Shop-Betreiber lautet, speichert nur soviel externe Daten wie nötig, verbannt Dienste von euren Websites, die offenkundig und ungefragt personenbezogene Daten an Dritte mitteilen. Ich setze seit Inbetriebnahme meiner zwei Blogs auch aus dem Grund der Vertrauensbildung nur Statistik-Tools ein, die Verweise zu Besuchern in meinen eigenen Datenbanken ablegen. Rückschlüsse auf Identitäten, die sich mit gespeicherten IP-Adressen rekonstruieren lassen, kann ich mit meinen Möglichkeiten nicht ziehen, dazu fehlen mir die technischen Mittel, wie sie bei der Kripo und weiteren Ermittlungsbehoerden vorhanden sind. Bei seriösen Kleinunternehmen und Freiberuflern überwiegt das eigenwirtschaftliche Interesse sowieso, Kundendaten vertraulich zu behandeln und vor nicht autorisierten Zugriffen zu schützen. Mit der DSGVO ist auch das allgemeine Recht auf Auskunftspflicht des Verbrauchers gestärkt, m.E. besteht für aufrechte Betreiber kein Grund zur Panik, die ihre Besucher nicht mit Zustimmungsklauseln für fragwürdige Dienste belästigen müssen. Ich halte die eingeblendeten OK Fenster schon vor Einführung der DSGVO für rechtlich sehr problematisch. Die Werbenetzwerk-Branche, die nach wie vor auf Performance Marketing setzt, wird mit der DSGVO nicht glücklich werden, denn wenn von jedem Besucher die Erlaubnis zum Third Party Tracking explizit eingeholt werden muss, ist ein diesbezügliches Geschäftsmodell der Refinanzierung von Werbung kaum noch zu realisieren. Streng genommen reicht ein Click auf den OK Button generell nicht mehr aus.

Fazit: Die Anpassungen personenbezogene Daten gemäss der Zentralverordnung rechtskonform zu überführen, sind je nach Aufwand ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor, der die ohnehin geringen Margen vieler kleinerer Marktteilnehmer tatsächlich aufzehren kann. Einen positiven Aspekt hat die sicherlich umstrittene Datenschutzgrundverordnung dennoch zu verzeichnen, nämlich die Chance, mit Informationsgehalt und Datensensibilität gegenüber Social Media Plattformen Vertrauen zu schaffen, wovon insbesondere Blogger profitieren können. Ob die Harmonisierung tatsächlich zu mehr Gerechtigkeit führt, steht jedenfalls in den Sternen. Falls alle Befürchtungen eines Desasters wahr werden, ist die DSGVO ein weiterer Schritt, die europäische Union dem Abwärtstrend folgend zu destabilisieren. Überregulierung, Bevormundung sowie Absurditäten in der Verantwortung gewählter Volksvertreter und Funktionäre haben mittlerweile immer mehr EU-Bürger restlos satt.