so GEZ nicht weiter – Strafanzeige

korruptionssumpfdie Seilschaften zwischen einflussnehmender Politik, öffentlich-rechtlichem Rundfunk-Funktionären sowie der mittlerweile offenkundig eingeschworenen Justiz (ausser den Tübinger LG Urteilen weisen bisher alle VerGerichte der Länder berechtigte Klagen der Bürger ohme aureichende Prüfungen ab) haben eine Dimension erreicht, die den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland in der Tat weiterhin demontiert und verbriefte Grundrechte und verbindliche Rechtstreue laut GG und Verfassung aushebelt!

die Verschwendungsorgien der ÖR-Anstalten auf Kosten der Bürger sind durch Nichts zu rechtfertigen, die Dimensionen der Ausgaben einschliesslich Gehälter und Promi-Provisionen, die der ÖR-Rundfunk mittlerweile erreicht hat, begründen eine dreiste Selbstbedienungsmentalität des ÖR-Sysndikats, das zweifelsfrei die elementare Grundversorgung verwirkt hat,  Bedenken bezüglich des Geschäftsmodells Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind übrigens auch der “Schäuble Broschüre” des BMF zu entnehmen. Die Zügellosigkeit, mit der das öffentlich-rechtliche Konglomerat am Medien-Wettbewerb teilnimmt, kollidiert nicht nur mit dem Kartellrecht, es häufen sich auch Fragen, wie die sprudelnden Zwangsbeiträge verwendet werden, die mittlerweile eine genauere Betrachtung nach §266StGB notwendig machen!

mit welchen fragwürdigen Methoden vermeintlich säumige “Beitragsschuldner” bedroht, genötigt, gedemütigt und betrogen werden, offenbart eine Zwangsvollstreckung vom 15.06.2015, die eine unbescholtene Bürgerin der Stadt Lünen erfahren musste. Verständlicherweise hat der WDR kein Interesse daran, die “Beitragspflichtigen” wegen des gewaltsamen Eindringens in die Wohnung der Bürgerin zu informieren, obwohl der “Grundversorger” WDR für die Aufrechterhaltung von objektivem Journalismus und Meinungsvielfalt im allgemeinen öffentlichen Interesse laut Staatsvertrag dazu verpflichtet ist;-)

GEZ-Terror gegen wehrlose Frau

Hoffnung gegen ARD-ZDF

schwere Vorwuerfe gegen Beitragsservice

Bettina Roehl nimmt in der Wirtschaftswoche gegen den Filz kein Blatt vor dem Mund, laut GG verbriefte, elementare Bürgerrechte sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausser Kraft gesetzt worden:

Kulturrevolution gegen ARD und ZDF

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sobald die erste konkrete Hinweis/Beweisaufnahme abgeschlossen ist, geht die erste dedizierte Strafanzeige an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hinaus…

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Update: Strafanzeige No. 1

gewaltsame Vollstreckung in Lünen mit Verletzung der Menschenwürde

Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Postanschrift:
Postfach 1571
59005 Hamm

Anzeigen-Erstatter

Jürgen Kerner

gesendet von: xxxxxxxx
an: xxxxxxxx

Datum der Strafanzeige: 30.06.2015

Subject: Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch  sowie rechtswidrige Vollstreckung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Kenntnis von Straftaten, begangen von einer Amtsperson, einem Bediensteten der Stadt Lünen sowie drei weiteren Personen, die am 15.Juni.2015 in der Wohnung von Frau Timmermann in Lünen verübt wurden. Ein noch nicht mal rechtskräftig unterzeichneter Gerichtsbeschluss der Amtsrichterin (Name bekannt) reichte als Grundlage aus, gewaltsam in die Wohnung während der Anwesenheit von Frau Timmermann einzudringen. Sie ist zudem vom sog Gerichtsvollzieher gedemütigt, verhöhnt und massiv unter Druck gesetzt worden. Frau Timmermann hat den Tathergang detailliert protokolliert. Vollstreckungsgrund war ein vermeintlich säumiger Rundfunkbeitrag, dessen Eintreibung der WDR/ARD-ZDF Beitragsservice an die Stadt Lünen übermittelt hatte.

Laut LG Tübingen sind die Festsetzungsbescheide und damit die angeblich vollstreckbaren Titel wegen fehlender Gläubiger Identifikation unwirksam, der WDR als angeblicher Gläubiger ignoriert trotzdem fortgesetzt die Beanstandungen zweier Tübinger Urteile. Da der Beitragsservice Aufforderungen von angemahnten Bürgern nach rechtsgültigen und ladungsfähigen Unterschriften permanent verweigert, ist von einem Vorsatz auszugehen, die Ausschöpfung geeigneter Rechtsmittel zu erschweren.

der sog Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist streng genommen eine Entkoppelung aus einer laut GG und Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsordung, denen auch die Länder unterliegen. Der Tenor bzw Gleichklang aller Klageabweisungen der VerGerichte in NRW gegen berechtigte verfassungsrechtliche Bedenken bedürfen mittlerweile staatsanwaltlicher Ermittlungen, wo “Einlussnahme von Oben” nicht mehr auszuschliessen ist. Zudem liegt mir das Gutachten vom BMF als sog Schäuble Broschüre vor, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinem aktuellen Bestand in Frage stellt. Genau betrachtet rückt der Rundfunkbeitrag als “aufkommensneutrale” Veranlagung aller bundesdeutschen Haushalte in Steuernähe, wo für deren Verabschiedung allein der Bund zuständig ist.

da es sich um Offizial-Delikte handelt, erstatte ich vorläufig (bis zu meiner obligatorisch rechtsgültigen Unterschrift) Strafanzeige gegen obengenannte Richterin wegen Amtsmissbrauchs, Betruges, Rechtsbeugung nach § 339 StGB sowie Anstiftung zum Hausfriedensbruch, Nötigung und räuberischer Erpressung, ich erstatte gleichzeitig Strafanzeige gegen den Gerichtsvollzieher bzw Vollzieher der Stadt Lünen wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, räuberischer Erpressung, Betruges, Diebstahl und Amtsanmassung nach § 132 StGB. Desweiteren beantrage ich ein Ermittlungsverfahren gegen alle tatbeteiligten und in der von Frau Timmermann während der Vollstreckung anwesenden Personen, wo weitere Tatbestände nach StGB nicht auszuschliessen sind. Da eine angeblich gesetzliche Grundlage diese (gewaltsamen) Vollstreckungen rechtfertigt, bleibt § 58 VerVfG bei diesen fragwürdigen Verwaltungsakten dennoch unberücksichtigt. Desweiteren scheint § 63 BBG, Verantwortung für die Rechtmässigkeit von Amtshandlungen, für manche Amtspersonen bedeutungslos zu sein. Nach meiner Auffassung liegt ein hinreichender Tatverdacht der Verletzung der Menschenwürde und Unterdrückung der verbrieften Presse – und Meinungsfreiheit durch Einschüchterung gegen Frau Timmermann vor, wo ein Verfahren gegen die Richterin nach § 30 DRiG nicht mehr zu vermeiden ist, auch der Bürgermeister der Stadt Lünen ist in seiner Verantwortung zur Rechtstreue durchhaftbar.

ich möchte noch darauf hinweisen, dass weitere Strafanzeigen gegen Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie gegen Einflussnehmer und Nutzniesser aus der Politik folgen werden, die den systematischen Terror vor allem gegen Bürger mit geringen Einkommen zu verantworten haben. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, aber trotzdem als Behoerden-Plagiat im Rechtsverkehr auftritt, vereidigte Volksvertreter und Funktionäre die Geldeintreiber-Masche billigen, nicht rechtskräftige Festsetzungsbescheide viele Bürger als Schutzgelderpressung empfinden, bleibt nach objektiver Betrachtung § 129 StGB nicht mehr unberührt.

ich bedanke mich für für Ihre Aufmerksamkeit und wenn möglich für die Zusendung eines (vorläufigen) Aktenzeichens an meine oben angegebene Email-Adresse.

Hochachtungsvoll

Jürgen Kerner.

in einem Brief vom 09.07.2015 wird mir von der Staatsanwaltschaft Dortmund mitgeteilt, dass gegen die Amtsrichterin zu Lünen wegen des Tatvorwurfs Rechtsbeugung bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Somit hat die Strafanzeige ein offizielles Aktenzeichen.

so weit ist es schon gekommen, eine bei Rundfunkgegnern bekannte Website, die den Vollstreckungsterror lückenlos protokolliert, wurde im Auftrag des WDR/Beitragsservice gesperrt!  Update: Website ist vorläufig wieder erreichbar, dennoch unternimmt ein mir namentlich bekannter Anwalt aus Köln alle Versuche, die Website wieder in den OFF-Modus zu setzen und setzt zudem den Webhoster Hosteurope massiv unter Druck. Dafür kann der Anwalt selbst auf der Anklagebank landen!

Gutachten des BMF – Rundfunkbeitrag ist eine Steuer!

hier nochmal ein Beweis, dass ARD-ZDF-DR Beitragsservice ein nicht registrierter Inkassoladen ist, nicht rechtsfähig im Sinne von “unantastbar” gegenüber Strafverfolgung und dem Zivilrecht, diese Organisation ist dennoch nicht befugt, Festsetzungsbescheide zu definieren, Vollstreckungen selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben!

DUNS-Nummer 344474861

UPIK® Datensatz – L
L Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil ARD ZDF Beitragsservice
L D-U-N-S® Nummer 344474861
L Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6
L Postleitzahl 50829
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 022150610
Fax Nummer 022150612507
W Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber
W Tätigkeit (SIC) 7322

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nach fünf Wochen Bearbeitungszeit mit zwei Mitteilungen der Zuständigkeitsfindung und insgesamt drei Aktenzeichen teilt mir der Oberstaatsanwalt zu Dortmund mit, dass er keinen Anlass hat, die Strafverfolgung gegen die beschuldigten Personen aufzunehmen, die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach § 44 VwVfG bleibt völlig unberücksichtigt. Den offenkundigen Vorsatz der Amtsrichterin, das Gesetz zu beugen, interessiert den Herrn nicht. Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt können auch Staatsanwälten ihren Job kosten und mit Freiheitsentzug bestraft werden!

Ach so, die Einstellung des Strafverfahrens hat der Oberstaatsanwalt selbst auch nicht unterschrieben, eine Rechtsmittelbelehrung sucht man auf dem Schreiben vergebens;-)

Wieso ermiitelt man in Hamm nicht selbst? Nicht ohne Grund ist die Strafanzeige an diese Adresse gerichtet!

06.Dezember.2015 Update!

die Staatsanwealtschaft Dortmund klagt Petra Timmermann wegen der beweiskräftigen Tonaufnahmen des GEZ Überfalls in Lünen und „unerlaubter Veröffentlichung“ im Internet an, die Verhandlung der mysteriösen Strafsache ist anberaumt für den

09.12.2015 um 9:00 Uhr
Sitzungssaal 203,
Spormeckerplatz 5,
44532 Lünen

Frau Timmermann bittet um Zeugen und Prozessbeobachter, auch am Rande dieser makabren Gerichtsverhandlung! Das Überfallkommando ist als Zeuge gegen Frau Timmermann geladen.

der Dortmund-Lünener Justizsumpf will die mittlerweile verarmte Frau endgültig aus dem Verkehr ziehen und ein Exempel statuieren, ohne Zweifel! ich möchte gerne wissen, wer dieses Ausnahmegericht im Hintergrund forciert, zumal die Angeklagte so oder so keine Chance hat;-)

Die Namen der Akteure sind mir bekannt und stehen unter Beobachtung.

eine traurige Entwicklung, mit der eigentlich zu rechnen war. Trotzdem müssen die Verantwortlichen dieses dreckigen GEZ-Terrors sowie deren Strafvereitler damit rechnen, dass sie eines Tages schonungslos zur Rechenschaft gezogen werden.

die Verpflichtung zur Rechtstreue gegenüber dem Souverän der Bundesrepublik Deutschland kennt keine Ausnahmen, auch nicht für das Köln-Dortmund-Lünen Syndikat!