Justiz Filz in Lünen

mein persönlicher Einsatz für eine mittlerweile bedauernswerte Person beruht selbstverständlich auch auf Mitleid, nicht nur mich macht es wütend, wie daneben sich ein Vorsitzender Amtsrichter  aufgeführt und eine Gerichtsverhandlung mit Absurditäten letztendlich dem Spott preisgeben hat. Frau Timmermann hat Rechtsbeistand bisher nie in Anspruch nehmen wollen. Jeder halbwegs vernünftiger Anwalt hätte die ermittelte “Beweislage”  dem Amtsrichters sowie der Staatsanwaltschaft im Praktikanten-Modus um die Ohren geschmettert. Obergerichtsvollzieher: “Mein Freund hat meine Stimme der Tonaufnahme auf youtube wiedererkannt” So viel ich weiss, war die Tonaufnahme anonymisiert, d.h. ohne Namensnennung des Aufgezeichneten. Ob die Aussage für die Urteilsfindung beweiskräftig genug ist, da habe ich meine Zweifel, zumal der Amtsrichter Frau Timmermann aufgrund ihres verzerrten Weltbildes mit Vorliebe in die Pfanne hauen wollte.

Die Weltanschauung von Frau Timmermann teile ich nicht. Es wundert mich allerdings nicht mehr, wie immer mehr Menschen aufgrund vieler rechtswidriger Schikanen durch Teile der Justiz zunehmend abstrusen Fantasie-Gebilden erliegen. Ein vermeintlich rechtlich sicherer Hafen, wo traurige Schiksale unter dem Reichsbürger Stempel am bitteren Ende sich selbst ins juristische und gesellschaftliche Abseits geschossen haben.

Justiz Tragödie in Lünen

Subject: Beschwerde, Verfahrensrüge und Bevorzugung einer Partei

gesendet von

Jürgen Kerner

photoposter.de

Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren,

Amtsgericht Lünen
Sehr geehrter Herr Oehrle,

in der Strafsache gegen Petra Timmermann, die wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes am 11.November.2016. von Ihnen zu einer überproportional hohen Geldstrafe verurteilt und schliesslich eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, lege ich neben der offiziellen Beschwerde an die GSta Hamm zusätzlich Haftbeschwerde ein, da erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit gemäss § 304 StPO bestehen. Nicht nur als Aussenstehender, sondern auch im Namen der rechtschaffenden Bürger bin ich  betroffen, da nach den mir vorliegenden konkreten Hinweisen und belastenden Dokumenten Frau Timmermann zu keinem Zeitpunkt faire Prozessbedingungen erwarten durfte, zumal eine zwingend neutrale Prüfung des Sachverhalts Rechtsbeugung im Amt sowie weiterer Delikte in einer anderen Angelegenheit aufgrund meiner offiziellen Strafanzeige vom Sommer 2015 gegen die Amtsrichterin (Name bekannt) sowie weiterer Tatbeteiligten unter dem Aktenzeichen 060 Js 336/15  unterlassen oder unzureichend begründet wurde.

Weiterhin ist die Beschwerde durch die Tatsache begründet, dass Sie als vorsitzender Richter an zwei Prozessterminen am 9.Dezember.2015 und wie bereits genannt am 11.November.2016 die Menschenwürde von Frau Petra Timmermann eklatant mit Füssen getreten haben. Nach den mir zugetragenen Informationen und Dokumenten bekräftiget das ganze Ausmass Verfahrensrügen sowie einen Verstoss gegen § 33 Abs. 1, § 244 Abs. 2 und § 275 StPO. Eine unabhängige Überprüfung der von Ihnen erhobenen Initiativ-Anklage gegen Petra Timmermann ist im öffentlichen Interesse dringend angezeigt. Sie können nicht einer Beschuldigten Gesetzesuntreue vorwerfen, gleichzeitig durch Ihre einschüchternde Verhandlungsführung die Pflicht zur Rechtstreue zugunsten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ausklammern.

Weiterhin liegen mir konkrete Hinweise uneidlicher Falschaussagen zweier Polizeibeamten (möglicherweise eine Dienstanweisung) sowie unbillige Polizeigewalt gegen Frau Timmermann am Tag der Zuführung am 11.November.2016 vor. Als aussenstehender Beobachter der unverhältnismässig hohen Strafe gegen Frau Timmermann komme ich zu dem Schluss, dass wegen massgeblich nicht eingehaltener Fristen der Zustellung, das Unterlassen zwingend erforderlicher Unterschriften, sowie die Verschleierung von Zuständigkeiten, was die Verhängung der Geld/Ersatzfreiheitsstrafe anbelangt, eine inakzeptable Ausnahmebedingung entstanden ist, die nicht nur dem Ansehen der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit im Allgemeinen erheblich schadet, sondern auch ein verbrieftes, intaktes Rechtssystem für die Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Auch im Hinblick zu erwartender, gesundheitlicher Folgeschäden fordere ich Sie auf, den Haftantritt gegen Frau Timmermann aufzuheben. Aufgrund dieser Tatsachen ist eine objektive Klärung dieser und weiterer Sachverhalte unumgänglich, was auch weitere Ermittlungen der mir vorgetragenen Vorwürfe bezüglich Instruktionen Dritter notwendig macht. Angesichts des tragischen Verlaufs von Petra Timmermann seit dem medial bekannten GEZ-Überfall auf ihre Wohnung am 15.Juni.2015 sowie eine wenige Wochen danach folgende fragwürdige „Mediation“ mit anschliessender Verurteilung in Abwesenheit zu einer hohen Geldstrafe am LG Köln, ist die Einberufung eines innenpolitischen Untersuchungsausschuss sowie eine Meldung an den EGMR kaum noch zu vermeiden, weil ein hinreichender Tatverdacht Interessens-motivierter Gerichtsverfahren sowie rechtswidrige Begünstigung Prozessbeteiligter nahe liegt. Frau Timmermann hat die Öffentlichkeit auf ihrer Website aufrütteln wollen und insbesondere Verwerfungen in der Anwendung von Recht durch die Auseinandersetzung mit dem WDR/Beitragsservice aufgezeigt, mit dem Ergebnis § 201 StGB differenziert bewerten zu müssen. Die angefertigten Tonaufnahmen sind insofern nicht illegal, wenn sie die einzige Möglichkeit sind, sich rechtlich Gehör zu verschaffen, wenn eine neutrale Rechtsfindung per se behindert wird, weil Straftaten als Offizialdelikte nachgewiesen werden können. Die von Ihnen angeordnete Beschlagnahmung internetfähiger Kommunikationsmittel von Frau Timmermann ist in der Tat unverhältnismässig und lässt den Schluss zu, Frau Timmermann alle Mittel zu nehmen, mit denen sie auf ihr tragisches Schicksal sowie auf Missbrauch bei der Anwendung von Recht hinweist, ausserdem wird sie ihrer existentiellen Grundlage beraubt.

Wie umfangreich der Westdeutsche Rundfunk und Teile der NRW Administration Exekutivorgane indoktrinieren, bedarf der lückenlosen Ermittlungstätigkeit einer unabhängigen Staatsanwaltschaft, die die gesetzlichen Vorschriften der Gewaltenteilung für die Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos einhält. Die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte mich bisher nicht vom Gegenteil überzeugen, die Vorgaben nach Checks and Balances zu missachten.

freundliche Hochachtung

Jürgen Kerner
presse@photoposter.de
criminal charge obligation

Unterschrift durch Richter nicht ersetzbar

im Knast wegen GEZ

Gerichtsvollzieher in Bergisch Gladbach bedroht Mutter mit Baby


Antwort an die Justitiarin vom Westdeutschen Rundfunk, Frau Michel auf den “Kettenbrief” vom Beitragsservice

an den WDR/Beitragsservice, Frau Eva-Mria Michel,

von Jürgen Kerner, Hürth ID xxxxxx nicht anerkennend im Sinne einer Beitragspflicht

Sehr geehrte Frau Michel,

was meinen Sie, warum die Stadtkasse Hürth dem Vollstreckungsersuchen nicht nachgekommen ist? Selbst das von Ihnen beauftragte Inkassounternehmen Creditreform konnte nach dem vermeintlichen Amtshilfeersuchen in der Rolle als Vermittler nicht überzeugen. Sie propagieren Rechtskräftigkeit und Kraft des Gesetzes, wie lange wollen SIe mich und mittlerweile viele andere, aufgeklärte Bürger mit billigen Rechtfertigungen in der Manier von Möbius Schleifen noch für dumm verkaufen?

Stolz zitieren Sie bzw Ihre Rechtsabteilung § 37 Abs 5 VerwfG, ignorieren vorsätzlich die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes gemäss § 44 VerwfG, zumal Ihre selbst definierten Festsetzungsbescheide keinem ordentlichen Verwaltungsakt zuzuordnen sind und zudem die Erlassung mittels automatischer Einrichtung den Tatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr bekräftigt und nicht nur dieses Delikt.

Sie führen Instanzen der VerwGerichte auf, die die angebliche Rechtmässigkeit der Haushalts/Betriebsstättenabgabe bestätigen. Wir wissen aber auch, dass Teile der Justiz sowie Teile der Exekutivorgane angehalten sind, verfassungsgemässe Prüfungspflichten zu ignorieren. Die ausufernde Rechtsbeugung respektive der Versuch der Gleichschaltung der Justiz ist in dieser Republik kaum noch zu übersehen.

Ihr Antwortschreiben an Sieglinde Baumert, deren Aufforderung zur Stellungnahme ursprünglich an Tom Buhrow gerichtet ist, kennzeichnet ein kaum noch zu überbietendes Mass an Überheblichkeit und Realitätsverlust. Was verstehen Sie unter sozialer Gerchtigkeit? Mich wundert es nicht mehr, dass sich immer mehr unbescholtene und rechtschaffende Bürger von diesen “Rechtsstaat der nimmersatten Pfründehalter” zum Teil mit Abscheu abwenden. Die Folgen fortschreitender Kriminalisierung durch existentiell bedrohende Zwangsvollstreckungen bis zur Inhaftierung sind verheerend, nicht nur für die Menschen, die aktuell mit dem Unrecht konfrontiert werden, sondern auch für das Grundverständnis eines Rechtstaates, der totalitäre Vereinbarungen gegen die verfassungsgemässe Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschliesst. Die Gestalter und Vertragsunterzeichner des RBSTV haben sich in der Tat des Meineides gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schuldig gemacht, Die Koryphäen des Klüngels, die stets bemüht sind, den Rundfunkbeitrag juristisch abzusichern, ändern nichts an der Tatsache, dass die aufkommensneutrale Haushaltsabgabe gleichsam Rundfunkbeitrag eine verdeckte Steuer ist, von kartellrechtlichen Problemen ganz zu schweigen.

Eine vernünftige Reform der Öffentlich-Rechtlichen, die den veränderten Bedingungen im Internetzeitalter gerecht wird, war und ist von den Nutzniessern dieser Autokratie niemals beabsichtigt, was die wachsende Konfrontation noch hätte verhindern können. Ich glaube auch nicht, dass Redakteure und Journalisten mit Sachverstand, die für die Öffentlich-Rechtlichen unter Vertrag stehen, mit dem, was Sie und insbesondere die amtierende Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft, als soziale Gerechtigkeit verstehen, damit glücklich sind.

Freundliche Hochachtung

Jürgen Kerner

die Brieffreundschaft geht weiter, Antwort an WDR/Beitragsservice

Jürgen Kerner 27.06.2017
photoposter.me

ID 0315 287 062 748

mein Aktenzeichen StSa 2017

Betrifft: Löschung des sogenannten Beitragskontos, Auskunftspflicht bezüglich meiner von Ihnen erhobenen Daten

Sehr geehrte Frau Michel, sehr geehrter Herr Dr Wolf,

Ihre letzten Drohbriefe, eine Mahnung datiert auf den 02.05.2017 sowie ihr hauseigener “Festsetzungsbescheid” datiert auf den 02.06.2017 ist nach dem auch für Sie geltenden Recht vollumfänglich zurückzuweisen. Ich fordere SIe hiermit ausdrücklich auf, das zu meinen Lasten angelegte Beitragskonto unverzüglich zu löschen. Ferner fordere ich Sie gemäss § 34 BDSG auf, mir lückenlos Auskunft zu meiner Person erhobenen Daten zu erteilen, das betrifft selbstverständlich die interne Verwendung sowie Weitergabe meiner Daten an Dritte der Jahre 2015, 2016 und 2017. Meiner Bitte vom November 2015 sind Sie bisher nicht nachgekommen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist zum 31.07.2017.

was die Aussichtslosigkeit von Widersprüchen und Klagen anbelangt, haben wir aktuell gegen Sie belastende Kenntnisse von unverhältnismässiger Einflussnahme der Gerichtsbarkeit sowie weiterer Exekutivorgane. Es liegen mittlerweile genügend Dokumente der jeweiligen Sachverhalte vor, die Kapitaldelikte nach dem StGB zweifelsfrei belegen und gegen weitere Personen strafrechtlich verwendet werden können. Ich weise zudem auf die Möglichkeit hin, die bereits begangenen Straftaten und allgemein gesetzesverachtende Verstösse bis zu massiven Einschüchterungen im Rahmen der Zwangsvollstreckungsmassnahmen zusätzlich in einem Untersuchungsausschus aufklären zu lassen. Wir haben auch Kenntnis von der Behinderung der nicht öffentlich-rechtlichen Presse, was diie wahrheitsgemässe Aufarbeitung dramatischer Ereignisse und letztendlich Behinderung der Justiz anbelangt, verfassungsgemässe Prüfpflichten wahrzunehmen, wie sie das Gesetzbuch vorschreibt.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Zeit und weise erneut darauf hin, dass Unrecht niemals zum Gewohnheitsrecht festzementiert werden darf.

mit freundlicher Hochachtung

Jürgen Kerner

§ 258a StGB

Im Knast wegen GEZ: unmenschliche Haftbedingungen
23.12.2015

ARD-ZDF-Gebührenterror: Dem verfilzten Rundfunkstaat ist jedes Mittel recht, die verdeckte TV-Steuer gewaltsam einzutreiben. – Die Verfaftung einer GEZ-Verweigerin aus Lünen / NRW dokumentiert das. Die Frau klagte über unmenschliche Haftbedingungen im Knast.

Von Jürgen Kerner

Letztes Jahr zu Weihnachten tönte die “Volkspresse” lauthals das Ende des Rundfunkbeitrags und Blogger auf Twitter verkündeten siegesgewiss das vernichtende Urteil des Gutachter-Teams, dass das Bundesministeriums für Finanzen (die Schäubke Broschüre) in Auftrag gegeben hatte. Ich hatte in einem Tweet gewarnt “Freut euch nicht zu früh, ab jetzt dreht der Rundfunkstaat richtig auf” ich sollte leider recht behalten!

2015 ist ein trauriges Jahr, rekordverdächtig, was ausufernde Rechtsbeugung und einen kaum zu glaubenden Staatsterror in dieser Republik anbelangt. Es zeigt aber auch deutlich, dass die öffentlich-rechtliche Rundfunkautokratie mit dem Rücken zur Wand steht und dem verfilzten Rundfunkstaat jedes Mittel recht ist, eine verdeckte Steuer vergleichbar mit Schutzgelderpressung gewaltsam einzutreiben.

Wie tief das Rechtsniveau in NRW gesunken ist, zeigt in beschämender Weise der Amoklauf der Lünener Justiz, die von der Staatsanwaltschaft Dortmund noch gedeckt wird. Petra Timmermann, die sich tapfer gegen den Vollstreckungsterror von ARD & ZDF wehrt und auf ihrer Website viel Aufklärungsarbeit leistet, musste schmerzlich erfahren, wie an ihr ein Exempel statuiert wurde um andere publizierende Rundfunkbeitragsgegner abzuschrecken.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des GEZ-Überfalls auf ihre Wohnung im Sommer 2015 erstattete ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eine offizielle Strafanzeige gegen die verantwortliche Amtsrichterin zu Lünen und weiteren Tatbeteiligten, das Ergebnis ist hier zu lesen: Strafanzeige gegen Amtsrichterin

Es ist absurd und makaber zugleich, Petra Timmermann wurde am 09.Dezember 2015 beim Amtsgericht Lünen der Prozess gemacht, wegen beweiskräftiger Tonaufzeichnungen, die sie während der unbilligen Wohnungsdurchsuchung zu ihrem Schutz angefertigt hatte.

Wie Zeugen belegen, wurde sie vor Gericht wie eine Schwerverbrecherin behandelt, Prozessbeobachter vom Vorsitzenden mit Polizeimassnahmen bedroht, eine bei der Wohnungsdurchsuchung anwesende Polizeibeamtin begeht vorsätzlich eine Falschaussage.

Frau Timmermann hatte während der Verhandlung überhaupt keine Chance, ihre Verteidigung wahrzunehmen. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das ist ein Inquisitionsgericht aus dem Mittelalter und hat mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren nichts mehr gemein!

Nicht genug, nach Plünderung ihrer Konten und Ersparnisse wurde Petra Timmermann am 14.Dezember 2015 durch den Gerichtsvollzieher verhaftet und in die JVA Gelsenkirchen überführt.

Den Haftbefehl hat dieselbe Amtsrichterin erlassen! Grund ist ein spektakulärer Prozess vor dem Landgericht Köln wenige Wochen nach dem Überfall auf ihre Wohnung, wo sie wegen Namensnennung einer Beitragsservice-Mitarbeiterin (ohne Vornamen) im Dialoggefecht auf ihrer Website in Abwesenheit zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde. Warum gerade das Landgericht Köln als Prozessort gegen Frau Timmermann ausgewählt wurde, kann die vertretende Kölner Anwaltskanzkei der Klägerin am besten erklären.

Sicher ist die Namensnennung bezüglich des Persönlichkeitsrechts heikel, in diesem Fall muss allerdings präzise abgewogen werden, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts überhaupt begründet ist! Eine objektive, juristische Prüfung steht noch aus, inwieweit die lückenlose Aufklärungsarbeit im öffentlichen Interesse als höher zu bewerten ist, als eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht, besonders dann, wenn es um die Aufklärung von Straftaten staatlich organisierter Kriminalität geht, was der Dortmund-Lünener Justizklüngel unzweifelhaft zu vereiteln versucht. Die Klägerin hat insofern keinen Schaden genommen, dass ihre private Identität preisgegeben wurde!

Der Verhaftungsgrund ist die hohe Geldstrafe und die Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft, die Frau Timmermann angesichts gebeugten Rechts nicht leisten konnte! Daraufhin wurde Frau Timmermann “mitgenommen”.

Ich will das hier nur kurz anreissen, Frau Timmermann beklagte sich über unhygienische Zustände und Schikanen während ihres Knastaufenthalts in der JVA Gelsenkirchen. Um fleischloser Nahrung gerecht zu werden (sie ist Vegetarierin), wurde Frau Timmermann eine medizinisch-psychologische Untersuchung aufgedonnert!

Die schlimmen Haftbedingen, die bis zu sechs Monate andauern konnten, führten am dritten Tag zu einer VA. Die Amtsrichterin hatte expliziert verfügt, dass Frau Timmermann ihre Zeit absitzen muss, falls sie sich immer noch weigert, die VA abzugeben. Es wurde bei Frau Timmermann sehr viel seelischer Druck aufgebaut, dass die Abgabe der Vermögensauskunft als Auskunfts-Aussageerpressung zu bewerten ist, was nach StGB verfolgt werden muss!

Es ist einfach nur widerwärtig, wie mit Vorsatz die Existenz einer tapferen Bürgerin ruiniert wird. Das Vorgehen der Lünener Justiz hat das Geschmäckle einer Verfolgung unbescholtener Bürger nach Stasi Manier.

Frau Timmermann hat im Grunde genommen dasselbe erlebt, wie ehemalige DDR Bürger, die sich wegen Republikflucht bzw “kontrarevolutionärer Aktivitäten” verantworten mussten und allen Schikanen eines totalitären Regimes ausgesetzt waren. Die Botschaft ist klar, dem Rundfunkbeitrag entgeht keiner. Der generalstabsmässig organisierte Vollstreckungsterror hat jedoch in der Schlussakte seinen Preis!