{"id":799,"date":"2013-04-07T21:19:32","date_gmt":"2013-04-07T21:19:32","guid":{"rendered":"http:\/\/photoposter.de\/?page_id=799"},"modified":"2025-10-21T15:32:45","modified_gmt":"2025-10-21T15:32:45","slug":"kunstgalerie-036","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/photoposter.de\/?page_id=799","title":{"rendered":"WDR!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aus aktuellem Anlass vom 05.05.2019<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>An die WDR Redaktion<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>laut aktueller Meldung aus <span style=\"color: #ff0000;\"><strong><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"https:\/\/gez-boykott.de\/Forum\/index.php?topic=30934.msg192684#msg192684\">zuverl\u00e4ssiger Quelle<\/a><\/strong><\/span> hat der Westdeutsche Rundfunk erneut einen Haftbefehl gegen die Wuppertaler B\u00fcrgerin Sylvia Schulte &#8211; Stadt Wuppertal Ressort 403 3301 &#8211; wegen ausstehendem Rundfunkbeitrag in Auftrag gegeben. Nach meinen Informationen haben die Landesrundfunkanstalten vor allem wegen der medienwirksamen Inhaftierung von Sieglinde Baumert aus Th\u00fcringen verlauten lassen, von Haftbefehlen und Freiheitsentzug Abstand nehmen zu wollen.<\/p>\n<p>Mittlerweile verbreitet sich die aktuelle Inhaftierung wie ein Lauffeuer durch die Netzwelt, selbst in den USA und Canada hat die Aufmerksamkeit bez\u00fcglich Anwendung von Zwang bis zum Freiheitsentzug wegen einer in grossen Teilen der bundesdeutschen Bev\u00f6lkerung verhassten Rundfunkabgabe zugenommen.<\/p>\n<p><strong>1) Was sagt der verantwortliche Intendant Tom Buhrow zu den Vorw\u00fcrfen der Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Mittel dazu?<\/strong><\/p>\n<p><strong>2) Wieso l\u00e4sst sich der WDR im Vollstreckungsersuchen durch den &#8222;Beitragsservice von ARD und Deutschlandradio&#8220; vertreten?<\/strong><\/p>\n<p><strong>3) Welche Personen sind ausserdem neben der Obergerichtsvollzieherin und der namentlich unkenntlichen Richterin f\u00fcr den Erlass des Haftbefehls federf\u00fchrend verantwortlich?<\/strong><\/p>\n<p><strong>4) Wie geht insbesondere die Rechtsabteilung des WDR\/Beitragsservice trotz vorl\u00e4ufiger R\u00fcckendeckung durch BVerwG und BVerfG mit wachsendem Protest quer durch die Bundesrepublik Deutschland zuk\u00fcnftig um?<\/strong><\/p>\n<p><strong>5) Seit wann wird der WDR nicht mehr durch den Intendanten vertreten, und warum wird \u00a725 Abs 2 WDRG missachtet? (dort steht drin, wer den WDR vertritt)<\/strong><\/p>\n<p><strong>6) Wie geht der WDR generell wegen Korruptionsvorw\u00fcrfen und Reformverweigerung \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien mit wachsendem Vertrauensverlust in der gesellschaftlichen Mitte um?<\/strong><\/p>\n<p>Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme (obwohl ich keine R\u00fcckmeldung diesbez\u00fcglich erwarte)<\/p>\n<p>Freundliche Gr\u00fcsse<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Kerner<\/p>\n<p><strong>von Sieglinde Baumert vom 09.03.2017<\/strong><\/p>\n<p><strong>WDR<\/strong><br \/>\n<strong>Herrn Tom Buhrow<\/strong><br \/>\n<strong>Appellhofplatz 1<\/strong><br \/>\n<strong>50667 K\u00f6ln<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Buhrow,<\/p>\n<p>wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie pers\u00f6nlich, da Sie als Intendant und somit gesetzlicher Vertreter des wdr f\u00fcr die Androhung und Durchf\u00fchrung existenzbedrohender, entw\u00fcrdigender Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen die volle Verantwortung tragen.<\/p>\n<p>Beispiel 1:<br \/>\nTetyana Rusina aus K\u00f6ln<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 2:<br \/>\nMarcel aus Leverkusen<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 3:<br \/>\nNittaya Haase aus Willebadessen<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 4:<br \/>\nReinhard Dowe aus Gelsenkirchen<br \/>\nPf\u00e4ndung seiner Rente direkt \u00fcber die Rentenkasse<br \/>\nHerr Dowe befindet sich wegen der grundgesetzwidrigen Zwangsfinanzierung der \u00f6rR seit<br \/>\n06.02.2017 im Hungerstreik.<\/p>\n<p>Beispiel 5:<br \/>\nPetra Timmermann aus L\u00fcnen<br \/>\nZwangsweise T\u00fcr\u00f6ffnung der Wohnung, um pf\u00e4ndbare Gegenst\u00e4nde zu finden.<br \/>\nEindeutiger Versto\u00df gegen Art. 13 Grundgesetz \u2013 die Unantastbarkeit der Wohnung<\/p>\n<p>Beispiel 6:<br \/>\nUlrich Thomas aus Dortmund<br \/>\nZwangsvollstreckungsversuche \u2013 Herr Thomas ist schwer an Krebs erkrankt.<br \/>\nJedes weitere Wort er\u00fcbrigt sich hier.<\/p>\n<p>Beispiel 7:<br \/>\nJ\u00fcrgen Kerner aus H\u00fcrth<br \/>\nAuch er musste sich Drohungen durch Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen stellen.<\/p>\n<p>Beispiel 8:<br \/>\nWolfgang Hermann aus M\u00f6nchengladbach<br \/>\nDer Fall ist Ihnen seit Jahren bekannt, trotzdem ist der Mann unver\u00e4ndert Bedrohungen ausgesetzt.<\/p>\n<p>Beispiel 9:<br \/>\nElisabeth Smolinski aus Datteln<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 10:<br \/>\nFrank Turk aus Bergkamen<br \/>\nBefindet sich aktuell in einem Zwangsvollstreckungsverfahren<\/p>\n<p>Beispiel 11:<br \/>\nGeorg Thiel aus Borken<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 12:<br \/>\nChristel Lorber aus Kerken<br \/>\nAndrohung von Erzwingungshaft<\/p>\n<p>Beispiel 13:<br \/>\nEine Mutter und ihr S\u00e4ugling aus Bergisch Gladbach wurden am 08.03.2017 kurzzeitig inhaftiert!!!!!!<\/p>\n<p>Beispiel 14:<br \/>\nHeinrich D. aus Sankt Augustin<br \/>\nErzwingungshaft<\/p>\n<p>Herr Buhrow, wir sind schockiert \u00fcber die Art und Weise, wie hier unter Einsatz gewaltsamer Mittel in Ihrem Sendebereich zur Finanzierung des wdr vorgegangen wird. Sollte sich nicht innerhalb k\u00fcrzester Zeit an der derzeit g\u00e4ngigen Praxis etwas \u00e4ndern, ziehen wir die ausl\u00e4ndische Presse hinzu, um die verheerenden Zust\u00e4nde weltweit bekannt zu machen. Hier sind keine \u201eGesetze\u201c, sondern klarer Menschenverstand gefragt. Man kann unter solchen Umst\u00e4nden nur noch von verachtenswerten Zust\u00e4nden sprechen.<\/p>\n<p>Der letztgenannte Fall in der Liste sorgte k\u00fcrzlich f\u00fcr gro\u00dfes Aufsehen. Herr D. wurde inhaftiert, weil er in Ihrem Einzugsgebiet keine gez zahlt und auch keine Verm\u00f6gensauskunft abgibt. Lt. Artikel der \u201eWelt\u201c distanziert sich Ihre Sendeanstalt von der Inhaftierung.<\/p>\n<p>Wie konnte es dann gestern erneut zu einer Inhaftierung kommen? Herr Buhrow! Eine stillende Mutter mit ihrem S\u00e4ugling wurde gestern vom Gerichtsvollzieher Herrn K. in Haft genommen!<br \/>\nErst, nachdem der Vater zahlte, kamen Mutter und Kind wieder frei! An diesem Beispiel<br \/>\nwird erneut ersichtlich, dass \u201edie Gesetzgebung\u201c rein gar nichts mehr mit demokratischen Werten gemein hat! Sich von solchen F\u00e4llen verbal zu distanzieren reicht nicht aus!<\/p>\n<p>Nach unserer Information wird die Haft als Vollstreckungsma\u00dfnahme in den<br \/>\nVollstreckungsersuchen des wdr nicht explizit ausgeklammert.<\/p>\n<p>Wir fordern Sie hiermit dazu auf, ab sofort einen entsprechenden Passus generell in die Vollstreckungsersuchen einzuf\u00fcgen, um weitere Inhaftierungen wegen nicht gezahlter gez\/Nichtabgabe der VA tats\u00e4chlich zu vermeiden. Sollte eine solche Anweisung in den Vollstreckungsersuchen in Zukunft nicht enthalten sein, ist Ihre Mitteilung an die Presse bez\u00fcglich Distanzierung von Inhaftierungsma\u00dfnahmen in Ihrem Sendegebiet eine klare Falschaussage. Denn Sie allein als vermeintlicher Gl\u00e4ubiger entscheiden, ob Sie allen\u00a0 Vollstreckungsma\u00dfnahmen, die \u201edas Gesetz\u201c erlaubt, zustimmen oder ob es Einschr\u00e4nkungen gibt.<\/p>\n<p>Auch fordern wir Sie dazu auf, sich zum Hungerstreik von Herrn Dowe zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\nHerr Dowe lebt seine tiefste \u00dcberzeugung, wie viele andere Nichtzahler auch. Es ist als<br \/>\nunmenschlich zu werten, unter diesen Umst\u00e4nden an der Forderung, die bereits direkt von der Rentenkasse gepf\u00e4ndet wurde, festzuhalten.<\/p>\n<p>Das von Ihnen gef\u00fchrte Unternehmen wdr finanziert sich durch grundgesetzwidrige<br \/>\nZwangsbeitr\u00e4ge und schreckt nicht vor existenzbedrohenden Vollstreckungsma\u00dfnahmen zur\u00fcck. Die Jahreseinnahmen durch die gez-Gelder betrugen f\u00fcr den wdr im Jahre 2015 rund 1,2<br \/>\nMrd. Euro. Davon entfallen 36 Millionen Euro allein auf Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen. Wie man bei einem Tagesbudget von 3,3 Millionen Euro nach noch mehr verlangen kann, und das von Menschen, die Ihre Angebote ablehnen bzw. nicht nutzen und oft selbst sehr geringe Eink\u00fcnfte haben, ist weder nachvollziehbar, geschweige denn menschlich oder gar demokratisch. Zumal mit diesem Geld ein Medium finanziert wird, dass sich nicht von politischen Interessenvertretungen distanziert.<\/p>\n<p>Wir bestehen auf unserem Grundrecht, selbstbestimmt zu entscheiden, ob und in welcher Form wir politische Ideologien unterst\u00fctzen.<br \/>\nSollten Sie nun auf das Gesetz verweisen, dann vergessen Sie bitte nicht, die von Anfang an umfangreiche Kritik wegen fehlender sozialer Gerechtigkeit an der Regelung seit 2013 zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nNicht unerw\u00e4hnt sei an dieser Stelle, dass Politiker, also diejenigen, die die Gesetze verabschieden &#8211; durch falsche Versprechen ihre Glaubw\u00fcrdigkeit l\u00e4ngst verwirkten. Die Ministerpr\u00e4sidenten aller Parteien stimmten der Neuregelung, die seit 2013 praktiziert wird, mit ihren Unterschriften zu. Das hei\u00dft, alle gr\u00f6\u00dferen Parteien trafen die gleiche Entscheidung. Dies sind Symptome diktatorischer Zust\u00e4nde.\u00a0 \u00dcber die gesunkene Wahlbeteiligung braucht man sich unter diesen Umst\u00e4nden wahrlich nicht zu wundern.<br \/>\nAlle uns bekannten Umfrageergebnisse, die nicht von den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst in Auftrag gegeben wurden, zeigen die Stimme des Gesetzgebers \u2013 des Volkes. Wir lehnen<br \/>\nZahlungszwang kompromisslos ab. Gutachten, die sich kritisch zur derzeitigen Praxis \u00e4u\u00dfern, und die Grundgesetzwidrigkeit belegen, bleiben von fast allen Richtern und den Verantwortlichen der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unber\u00fccksichtigt.<br \/>\nStattdessen werden Menschen, die sich f\u00fcr ihre Grundrechte einsetzen, auf verachtenswerte Weise kriminalisiert und verschiedensten existenzbedrohenden Repressalien ausgesetzt.<\/p>\n<p>Die zwangsweise Finanzierung eines politisch gesteuerten Mediums ist das Ende der<br \/>\nDemokratie.<\/p>\n<p>Wir \u2013 die Menschen dieses Landes bestimmen \u00fcber Recht oder Unrecht.<\/p>\n<p>Herr Buhrow, diesem offenen Brief sind Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rungen von 4 Betroffenen von Vollstreckungsma\u00dfnahmen\u00a0 beigelegt. Damit ist Ihnen gestattet, sich zum jeweiligen Fall zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\nHerr Dowe befindet sich aus Gewissensgr\u00fcnden in einer akuten Notsituation. Werden Sie hier Menschlichkeit zeigen und schnellstm\u00f6glich eine angemessene Entscheidung treffen? Wie werden Sie hier weiter verfahren?<\/p>\n<p>Ihre Stellungnahme zum Vorgehen bei diesen 4 Vollstreckungsvorg\u00e4ngen senden Sie bitte an unten angegebene Adressen bis zum 22.03.2017.<\/p>\n<p>Tetyana Rusina<br \/>\n(Adresse)<\/p>\n<p>Elisabeth Smolinski<br \/>\n(Adresse)<\/p>\n<p>Reinhard Dowe<br \/>\n(Adresse)<\/p>\n<p>Ihre Stellungnahme zum weiteren Vorgehen bei den Vollstreckungen allgemein senden Sie zur weiteren Ver\u00f6ffentlichung bitte an diese Anschrift:<\/p>\n<p>Sieglinde Baumert<br \/>\n(Adresse)<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\ngez. Sieglinde Baumert<\/p>\n<p>28. M\u00e4rz 2017<\/p>\n<p>Sehr geehrte Frau Baumert.<\/p>\n<p>vielen Dank f\u00fcr Ihren Brief vom 9. M\u00e4rz, auf den ich Ihnen in Vertretung f\u00fcr Herrn Buhrow gerne antworte.<\/p>\n<p>Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeitr\u00e4gen. Dabei z\u00e4hlen Sie eine Reihe von F\u00e4llen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeitr\u00e4ge durch die zust\u00e4ndigen Vollstreckungsbeh\u00f6rden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verst\u00e4ndnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgef\u00fchrten F\u00e4lle im Einzelnen n\u00e4her eingehen kann und will.<\/p>\n<p>Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgem\u00e4\u00dfes Finanzierungsmodell f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die \u00fcbrigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagt\u00e4glich hochwertiges Programm anbieten k\u00f6nnen. Ich halte die Bedeutung unabh\u00e4ngiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von \u201eFake News&#8220; f\u00fcr eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag \u201enichts mit demokratischen Werten zu tun&#8220; hat oder gar \u201egrundgesetzwidrig&#8220; ist wie Sie schreiben. Alle zust\u00e4ndigen Gerichte, h\u00f6chstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit vollumf\u00e4nglich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher k\u00f6nnen Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen H\u00e4rten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit ber\u00fccksichtigt F\u00fcr Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die M\u00f6glichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen erma\u00dfigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert<\/p>\n<p>Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung f\u00fcr \u201eexistenz-bedrohende, entw\u00fcrdigende Zwangsma\u00dfnahmen&#8220; Dem m\u00f6chte ich klar widersprechen.<\/p>\n<p>Dass es zu Vollstreckungsma\u00dfnahmen kommt liegt in erster Linie in der pers\u00f6nlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gr\u00fcnden der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ist der WDR in den von Ihnen genannten F\u00e4llen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegen\u00fcber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag p\u00fcnktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.<\/p>\n<p>Bevor es \u00fcberhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbeh\u00f6rden handeln eigenst\u00e4ndig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gl\u00e4ubiger zu informieren oder Vollstreckungsma\u00dfnahmen wie die Abnahme der Verm\u00f6gensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Ma\u00dfnahmen von vorneherein ausschlie\u00dfen oder den Beh\u00f6rden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. F\u00fcr den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere \u00f6ffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Geb\u00fchren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.<\/p>\n<p>Um Vollstreckungsma\u00dfnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Kl\u00e4rung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeitr\u00e4ge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.<\/p>\n<p>Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht nat\u00fcrlich jedem frei, das System des \u00f6ffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu \u00e4u\u00dfern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren \u00f6ffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland<\/p>\n<p>Sowohl f\u00fcr Kritik an den Programmen, als auch f\u00fcr Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kan\u00e4le. Programmkritik etwa w\u00e4re in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zust\u00e4ndigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid f\u00fcr nicht korrekt halten, k\u00f6nnen sich an die zust\u00e4ndigen Verwaltungsgerichte wenden. Die blo\u00dfe pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.<\/p>\n<p>Dass Herr Dowe den von ihm gew\u00e4hlten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede B\u00fcrgerin und jeder B\u00fcrger hat in Deutschland die M\u00f6glichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.<\/p>\n<p>Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu \u00fcberzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf R\u00fcckmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme best\u00e4ndig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.<\/p>\n<p>Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu. Ungeachtet m\u00f6glicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Vielfalt an Meinungen abbilden und t\u00e4glich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gew\u00e4hrleistet, dass wir unabh\u00e4ngig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen k\u00f6nnen. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nEva-Maria Michel<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"http:\/\/de.wikimannia.org\/Strafvereitelung_im_Amt\">Strafvereitelung im Amt<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>kriminelle Justiz<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Krimlex &#8211; Delikte im Amt<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>offener Brief von Sieglinde Baumert an SWR Justitiar Eicher:<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Eichers Stellungnahme best\u00e4tigt Realit\u00e4tsverlust<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"https:\/\/www.mmnews.de\/vermischtes\/16167-gez-so-verhoehnt-die-ard-ihre-zahler\">so verh\u00f6hnt die ARD den Rechtsstaat<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n<p>vielen Dank f\u00fcr Ihre R\u00fcckmeldung.<\/p>\n<p>Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen<br \/>\nAusgangssituation befinden.<br \/>\nSie sprechen als Justiziar der \u00d6RR und vertreten die Interessen der<br \/>\nRundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bev\u00f6lkerung, der am<br \/>\nderzeitigen Finanzierungmodell der \u00d6RR festhalten m\u00f6chte. Nach aktuellen<br \/>\nUmfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit.<br \/>\nIch spreche als B\u00fcrgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur<br \/>\nFinanzierung der \u00d6RR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch<br \/>\nanerkennt.<br \/>\nDass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist<br \/>\nIhnen sicher auch bekannt.<\/p>\n<p>Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen B\u00fcrgern, die sich<br \/>\ngesetzlichen Regelungen entziehen w\u00fcrden. Wir sprechen hier aber<br \/>\ntats\u00e4chlich von Millionen B\u00fcrgern,<br \/>\ndie durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei<br \/>\nPetitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen.<br \/>\nWeitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus \u00dcberzeugung, sondern<br \/>\nnur wegen dem dahinter stehenden Zwang und aus Angst vor angedrohten<br \/>\nKonsequenzen zahlen.<\/p>\n<p>Sie sind der Meinung, dass Gerichte \u00fcber Recht oder Unrecht entscheiden.<br \/>\nEs mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch.<br \/>\nRichter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer<br \/>\nWillensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind.<br \/>\nOb ein Gesetz tats\u00e4chlich \u00fcber Recht oder Unrecht entscheidet, h\u00e4ngt von<br \/>\nden Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab.<br \/>\nIn der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der<br \/>\ntats\u00e4chliche Nutznie\u00dfer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den<br \/>\nBegriffen Recht\/Unrecht sowie Gesetz ist also \u00e4u\u00dferste Vorsicht geboten.<br \/>\nDiese gleichzusetzen ist nicht korrekt.<br \/>\nBlinde H\u00f6rigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben<br \/>\nf\u00fchren, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.<br \/>\nSollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt<br \/>\nhaben?<\/p>\n<p>Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbev\u00f6lkerung permanent negiert,<br \/>\nwird mittelfristig zu undemokratische Verh\u00e4ltnisse f\u00fchren m\u00fcssen.<br \/>\nVon einer Akzeptanz des RBStV kann keine Rede sein. Richterliche<br \/>\nEntscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden<br \/>\nwerden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und<br \/>\nbewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung\/juristischen Entscheidungen<br \/>\nund dem Wille des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht l\u00e4nger<br \/>\nignorierbar.<\/p>\n<p>Emp\u00f6rung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck.<br \/>\nAuf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht l\u00f6sen lassen.<\/p>\n<p>Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der \u00d6RR kann auch<br \/>\ndurch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die<br \/>\nAndrohung<br \/>\nharter Bestrafungen l\u00e4sst sich das aktuelle Modell noch aufrecht erhalten.<br \/>\nWie hart &#8211; ja &#8211; existenzgef\u00e4hrdend die Bestrafung sein kann, habe ich<br \/>\nselbst erlebt.<\/p>\n<p>&#8222;Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl h\u00e4tte, w\u00fcrde ich<br \/>\nNICHT zahlen.&#8220; &#8211; das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und<br \/>\nimmer wieder h\u00f6re.<br \/>\nZeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier \u00fcber<br \/>\ndie K\u00f6pfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie l\u00e4sst sich<br \/>\neine Zwangsabgabe, die lt. aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich<br \/>\nabgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?<\/p>\n<p>Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum<br \/>\nRundfunkbeitrag anzuwenden. Nat\u00fcrlich steht Ihnen frei, dies zu tun.<br \/>\nInwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch<br \/>\nnicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgef\u00fchrte<br \/>\nPunkte. Wir als B\u00fcrger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu<br \/>\nzeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme<br \/>\ndurch die \u00d6RR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u.a. in diesem<br \/>\nZusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missst\u00e4nde<br \/>\nzu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuf\u00fchren, die tats\u00e4chlich<br \/>\ndemokratisch sind. F\u00fcr viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp<br \/>\n20,- sehr viel Geld.<br \/>\nEs w\u00e4re wirklich w\u00fcnschenswert, wenn Sie einmal versuchen w\u00fcrden, sich<br \/>\nin deren Lage zu versetzen.<\/p>\n<p>Genau aus diesen Gr\u00fcnden findet das Zitat von Bertold Brecht hier<br \/>\nberechtigt seine Anwendung &#8211; ich wiederhole es gerne noch einmal:<\/p>\n<p>Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chte ich noch einmal auf Ihre Gespr\u00e4chs- und<br \/>\nStudioeinladung zur\u00fcckkommen.<br \/>\nEin Studiobesuch kann und wird die weit gef\u00e4cherte Problematik nicht<br \/>\nl\u00f6sen.<br \/>\nKann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun<br \/>\nnicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den<br \/>\nHandlungsbedarf zu erkennen?<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Sieglinde Baumert<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Warum der rbb keine Behoerde ist (Zusammenfassung):<\/strong><\/p>\n<p><strong>Auszug aus einem Beitrag, auch im Hinblick der Massenvollstreckungsverfahren der Landesrunkfunkansalten als vermeintliche Gl\u00e4ubiger!<\/strong><\/p>\n<p>B\u00fcrgermeister von Berlin: \u201erbb ist keine Beh\u00f6rde\u201c<br \/>\n2. April 2017 dieter Aufkl\u00e4rung, Gesetze, GEZ, Medien.<\/p>\n<p>Rundfunkanstalt darf keine Amtshilfe ersuchen<\/p>\n<p>Das Landgericht T\u00fcbingen sagt, dass die Landesrundfunkanstalt keine Beh\u00f6rde ist.<\/p>\n<p>Dass die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) keine Beh\u00f6rde ist, sagt nun auch die Senatskanzlei des Regierenden B\u00fcrgermeisters von Berlin. In einem Schreiben hat man mir diese Tatsache schriftlich best\u00e4tigt. Diese Information hat gravierende Folgen f\u00fcr die Vollstreckungsbeh\u00f6rden. Diese d\u00fcrfen laut Gesetz keine Amtshilfe leisten und damit auch nicht vollstrecken! Die Begr\u00fcndung dazu ist jedoch etwas komplizierter, als man annehmen darf.<br \/>\nWann liegt Amtshilfe vor?<\/p>\n<p>Die Grundlage f\u00fcr die Amtshilfe leitet sich aus dem Artikel 35 Grundgesetz ab. Eine Beh\u00f6rde darf Amtshilfe immer dann ersuchen, wenn sie gem\u00e4\u00df \u00a7 5 VwVfG aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht in der Lage ist, die Amtshandlung selbst durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Darf Amtshilfe geleistet werden?<\/p>\n<p>Ich habe es mir in der Vergangenheit etwas zu einfach gemacht, wenn es um die Frage der Amtshilfe ging. Bisher habe ich immer angenommen, dass Landesrundfunkanstalten bei den Vollstreckungsstellen keinerlei Amtshilfe ersuchen d\u00fcrfen. Die Landesrundfunkanstalten sind n\u00e4mlich Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummern und UPIK-Eintr\u00e4gen. Mit dieser Meinung stehe ich \u00fcbrigens nicht alleine dar. In einem Urteil vom 27. Juli 1971 des Bundesverfassungsgerichts vertreten der Richter Dr. Geiger, Dr. Rinck und Wand folgende abweichende Meinung:<\/p>\n<p>\u201eDie formale Organisation der Tr\u00e4ger von Rundfunk- und Fernsehdarbietungen als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten kann [\u2026] nicht dar\u00fcber hinweg t\u00e4uschen, da\u00df sie nach ihrem Aufbau, ihren Organen und der Abwicklung ihrer Gesch\u00e4fte jedes spezifisch \u00f6ffentlich-rechtlichen Elements ermangeln: sie kennen nicht einmal Beamte oder \u00f6ffentlich-rechtliche Bedienstete; sie verf\u00fcgen dem Staatsb\u00fcrger gegen\u00fcber \u00fcber keinerlei hoheitliche Gewalt; ihre Aufgabe geh\u00f6rt nicht zu den dem Staat vorbehaltenen Aufgaben; sie konkurrieren de constitutione lata potentiell mit privaten Tr\u00e4gern. Sie gleichen also insoweit jedem beliebigen anderen Gro\u00dfunternehmen.\u201c<\/p>\n<p>Die Rundfunkanstalten sind zwar Unternehmen, die Funktion als \u201e\u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt\u201c wird dadurch aber nicht obsolet. Die Landesrundfunkanstalt kann also sehr wohl Unternehmen UND \u201e\u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt\u201c sein. Das eine schlie\u00dft das andere nicht aus. Viel mehr muss an der Stelle \u00fcberpr\u00fcft werden, ob die jeweilige Landesrundfunkanstalt \u00fcberhaupt als \u201e\u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt\u201c bei den Vollstreckungsbeh\u00f6rden Amtshilfe ersuchen darf.<\/p>\n<p>Hoheitsrechte beim Geb\u00fchreneinzug?<\/p>\n<p>Wie schon anfangs erw\u00e4hnt, habe ich eine Anfrage beim Regierenden B\u00fcrgermeister von Berlin gestellt. Ich wollte wissen, ob der rbb im Sinne des \u00a7 54 der Gemeinsamen Gesch\u00e4ftsordnung der Berliner Verwaltung (Allgemeiner Teil) dazu berechtigt ist, Dienstsiegel mit Hoheitszeichen des Landes Berlin zu f\u00fchren. Antwort der Senatskanzlei:<\/p>\n<p>\u201e\u00a7 54 [\u2026] ist nicht auf den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) anwendbar, da dieser keine Beh\u00f6rde des Landes Berlin ist [\u2026].\u201c<\/p>\n<p>Daraufhin habe ich gefragt, ob der rbb denn eine Beh\u00f6rde eines anderen Landes sei. Antwort der Senatskanzlei:<\/p>\n<p>\u201eWie bereits ausgef\u00fchrt ist der rbb eine gemeinn\u00fctzige rechtsf\u00e4hige Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts. Er ist keine Beh\u00f6rde des Landes Berlin oder eines anderen Landes.\u201c<\/p>\n<p>Die Senatskanzlei weist jedoch daraufhin, dass die Rundfunkanstalten beim Geb\u00fchreneinzug im \u00f6ffentlichen Bereich und damit hoheitlich t\u00e4tig werden. Sie begr\u00fcndet diese Rechtsauffassung allerdings mit zwei veralteten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1971 (31, 314 (Seite 317)) und 1994 (90, 60 (Seite 72)).<br \/>\nDas ist interessant, denn diese Auffassung steht im Kontrast zum K\u00f6rperschaftsteuergesetz. Laut \u00a7 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist eine Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts eine K\u00f6rperschaft. Seit dem 25.12.2008 hat sich nun an einer entscheidenden Stelle etwas ge\u00e4ndert. Im \u00a7 4 KStG wurde der Absatz 6 hinzugef\u00fcgt. Hier hei\u00dft es, dass ein Betrieb gewerblicher Art nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden kann. Die von der Senatskanzlei vertretene Position ist also gesetzwidrig. Zus\u00e4tzlich fallen Anstalten des \u00f6ffentlichen Rechts gar nicht in den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Ein \u00f6ffentlich-rechtliches Medienunternehmen kann n\u00e4mlich nicht einmal als Beh\u00f6rde und einmal als Medienunternehmen auftreten. Medienunternehmen bleibt Medienunternehmen. Dazu steht im aktuellen Urteil (5 T 232\/16) des Landgerichts T\u00fcbingen folgendes:<\/p>\n<p>\u201eInsgesamt sind danach die f\u00fcr das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Beh\u00f6rde nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein beh\u00f6rdenm\u00e4\u00dfiger Beitragseinzugsbetrieb w\u00fcrde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsf\u00e4higkeitsausstattung und allen Essentialia einer Beh\u00f6rde.\u201c<\/p>\n<p>Als Nicht-Beh\u00f6rde kann eine Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts daher gar keine Amtshilfe ersuchen. Tut sie es doch, darf die ersuchte Beh\u00f6rde gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG keine Amtshilfe leisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus aktuellem Anlass vom 05.05.2019 An die WDR Redaktion Sehr geehrte Damen und Herren, laut aktueller Meldung aus zuverl\u00e4ssiger Quelle hat der Westdeutsche Rundfunk erneut einen Haftbefehl gegen die Wuppertaler B\u00fcrgerin Sylvia Schulte &#8211; Stadt Wuppertal Ressort 403 3301 &#8211; wegen ausstehendem Rundfunkbeitrag in Auftrag gegeben. Nach meinen Informationen haben<span class=\"more-button\"><a href=\"https:\/\/photoposter.de\/?page_id=799\" class=\"more-link\">zum artikel -&gt;<span class=\"screen-reader-text\">WDR!<\/span><\/a><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":1,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-799","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/799","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=799"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/799\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6877,"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/799\/revisions\/6877"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/photoposter.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=799"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}