Karlsruher Puppenstadl – das BVerfG Narrenschiff

Narrenfreiheit gegenüber der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist ein permanent praktiziertes Unrecht, das aus politischer Vorteilsnahme resultiert. Wenn es um viel Geld geht, ist der Betrug ein ständiger Begleiter, ein parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat vor dem Recht abzusichern. Das Rundfunkbeitrag-Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 markiert ein vorläufiges Ende durch bundesdeutsche Instanzen, wo im Grunde genommen die Klagen der Beschwerdeführer von Anfang an aussichtslos waren. Vereidigte Mandatsträger sind nun mal auf die Hofberichtserstattung von ARD und ZDF angewiesen, wollen Sie wiedergewählt werden. Gerechtigkeit bezüglich der Rechtsfindung des Vorsitzenden Dr Ferdinand Kirchhof war nicht zu erwarten, wo verfassungsgemässe Prüfpflichten gegenüber den Interessenslagen bedeutungslos sind bzw plumper Rechtsbeugung weichen müssen. Was Verfassungsrichter und deren Protagonisten sich am Tage der Verkündung geleistet haben, ist nicht nur ein wiederholter Meineid auf die verfassungsgemässe Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Bestätigung dafür, wie ein bizarres Marionetten-Theater zu Karlsruhe ein ursprünglich intaktes Rechtssystem der Lächerlichkeit preisgibt. Die mittlerweile abgenutzte Rechtfertigung der möglichen Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Medien allein durch das Innehaben einer Wohnung zeigt die Geisteshaltung eines autokratischen Klüngels, der sich rotzfrech über Recht, Gesetz und Anstand hinwegsetzt. Kein Wunder, dass hierzulande immer mehr rechtschaffenden Bürgern der Gedanke kommt, wir sind in einer dubiosen Bananenrepublik angekommen, was sicherlich auch strafrechtlich zu beanstanden ist.

Fakten:

die Beanstandung der Zweitwohnabgabe ist ein Ablenkungsmanöver, ein Gefühl der Gerechtigkeit kommt dabei nicht auf, zumal die marginale Berücksichtigung der Gleichbehandlung hauptsächlich gutsituierten Leuten zu Gute kommt.

der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Dr Ferdinand Kirchhof wurde einhellig verworfen. Unantastbar ist im Wesentlichen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter Mitwirkung von Dr Paul Kirchhof, seines Zeichens Steuerexperte und Gutachter des fragwürdigen Regelwerks. Von der Bruderschaft zur Vetternwirtschaft. Alles Ehrensache! Damit ist die Zulassung eines ohne Zweifel befangenen Richters Ferdinand Kirchhof der grösste Widerspruch, dessen wirre Rechtfertigung in Rechtsbeugung mündet.

das ist eine durch und durch eingeschworene Clique, der jegliche Vernunft abhanden gekommen ist. Gesetzeswidrigkeit so zu verklausulieren dass am Schluss ein vermeintlich wasserdichtes Recht herauskommt, begründet die Absicht des Betruges gegen die verfassungsgemässe Rechtsordnung.

ein interessantes Kurz-Interview hatte ich mit einem Gerichtsvollzieher und einem Polizeibeamten, die das Urteil des Handpuppentheaters zumindest merkwürdig finden. Selbst in der Exekutive macht man sich ernsthafte Sorgen um den aktuellen Zustand der Justiz.

Rundfunkbeitrag laut Gutachten verfassungswidrig

Nachrichten vom BRD Narrenschiff

Klageerzwingung § 172 StPO

GEZ-Problem: ARD und ZDF sind zu einem Rundfunkstaat im Staat verkommen

 

3 thoughts on “Karlsruher Puppenstadl – das BVerfG Narrenschiff

  1. Antje Huber says:

    Ich bewundere Dich für Dein Engagement und Deine Zivil Courage. Die vierte Gewalt im Staate ist die Rundfunklobby zu dessen Sprachrohr das Bundesverfassungsgericht geworden ist. Mit rechten Dingen ist es bei den Klagen nie zugegangen. Die fühlen sich zu sicher, weil nur wenige den Mut haben, die üblen Machenschaften aufzudecken. Die Strafanzeigen gegen die Vollstrecker und führenden Köpfe finde ich angemessen, die sollen wissen daß die sich nicht alles erlauben können. Danke dafür.

  2. Joe F. says:

    darst net glauben daß die Richter Recht sprechen wenns um viel Kohle geht. Topverdiener im ARD-ZDF Imperium müssten sich nach neuen Jobs umschauen. Gebe Dir Recht, so gez tatsächlich net mehr weiter.

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