Nicht mehr bei Trost – WDR/Beitragsservice
Zweitwohnungen bzw Nebenwohnsitze sind möglicherweise von der GEZ Gebührenpflicht befreit, wenn im ständigen Hauptwohnsitz bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Damit kam das BVerfG immerhin einem Kläger entgegen, der dagegen geklagt hatte, für Dienstreisen vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz doppelte Beiträge zahlen zu müssen. Möglicherweise heisst aber auch, dass die nicht rechtsfähige … Nicht mehr bei Trost – WDR/Beitragsservice weiterlesen
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