Nicht mehr bei Trost – WDR/Beitragsservice

Zweitwohnungen bzw Nebenwohnsitze sind möglicherweise von der GEZ Gebührenpflicht befreit, wenn im ständigen Hauptwohnsitz bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Damit kam das BVerfG immerhin einem Kläger entgegen, der dagegen geklagt hatte, für Dienstreisen vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz doppelte Beiträge zahlen zu müssen. Möglicherweise heisst aber auch, dass die nicht rechtsfähige Inkassobude aus Köln Befreiungsanträge für Zweitwohnsitze willkürlich behandelt. Ich selber mache ebenso diese Erfahrung, das hängt aber auch mit meiner langjährigen WDR-Brieffreundschaft zusammen.

Kein mündiger Bürger mit gesundem Menschenverstand kann gerade im Internetzeitalter die Notwendigkeit einer als Rundfunkbeitrag getarnten Wohnsteuer nachvollziehen. Aus der “Schäuble Broschüre” des Bundesfinanzministeriums von Weihnachten 2014 geht nach Begutachtung eines neutralen Wirtschaftsrats bezüglich Aufgaben und Finanzierung des ÖRR immerhin hervor, dass der Rundfunkbeitrag zumindest aus ökonomischer Sicht als Mediensteuer zu bewerten ist.

Der Unmut und wachsender Widerstand gerade aus der Mitte der Gesellschaft wird von Landespolitik und Intendanten als radikalisierte Minderheit aus dem rechtspopulistischen Lager verhöhnt. Nicht nur die haushalts – und betriebsstättenveranlagte Zwangsabgabe steht massiv in der Kritik, sondern zunehmend das #Framing und ein teilweise linksextremer #Haltungsjournalismus, der den Sinn und Daseisberechtigung öffentlich-rechtlicher Medien in Frage stellt. Ministerpräsidenten und Intendanten machen sich der Tatsache der #Verfilzung schuldig und kokettieren mit #Reichsbüger Manieren um die #Demokratieabgabe. Richtig gelesen, Abgabe der Demokratie und des Selbstbestimmungsrechts, denn als verfassungstreuer Bürger möchte ich selbst entscheiden dürfen, welche Medien ich konsumiere und bereit bin für Leistung und unabhängigen Journalismus zu bezahlen.

Hier mein aktuelles Schreiben an den WDR/Beitragsservice. Ich habe kein Problem damit, Gegenforderungen mit meiner Unterschrift zu unterstreichen.

An den: Westdeutschen Rundfunk/Beitragsservice

via mail an impressum (at) rundfunkbeitrag.de und Fax

Gesendet von: Jürgen Kerner
Wiener Weg 10
50858 Köln

Betrifft: Nebenwohnsitz mit Identnummer 287 062 000 –

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem Antwortschreiben (8966 0007766), datiert auf den 01.10.2020, gehen Sie in keinster Weise auf mein schriftliches Anliegen vom 06.09.2020 ein, die Pfändung von 418,41 von meinem P-Konto sowie die Beitragspflicht für die Zweitwohnung wenigstens zu überprüfen. Jedenfalls lasse ich mich nicht von Ihrer inhaltslosen Belehrung für dumm verkaufen. Ob Sie die Angelegenheit als geklärt ansehen, haben Sie definitiv! nicht zu entscheiden! Sie verhalten sich wiederholt unprofessionell sowie gesetzeswidrig, Ihr dilettantischer Stil im Umgang mit juristischen Sachverhalten ist kaum noch zu toppen. Ich habe Ihnen ein gütliches Angebot unterbreitet und den Sachverhalt vernünftig dargelegt! Sie ziehen aber die Konfrontation vor und weisen aus massloser Selbstüberschätzung jedes berechtigte Anliegen ab. Die Konfrontation sollen Sie bekommen!

Ich fordere Sie hiermit nochmal explizit auf:

1) die Rücküberweisung auf mein P-Konto zu veranlassen

2) Das Storno bzw Bereinigung des Beitragsskontos

3) Die Pfändungsverfügung beim Drittschuldner KSK Köln aufzuheben

4) dem Folgenbeseitungsanspruch gegenüber der vollstreckenden Kommune nicht zu behindern

Desweiteren fordere ich Sie auf, mir lückenlos Auskunft bezüglich meiner erhobenen Daten der letzten drei Jahre gemäss DSGVO schriftlich zu erteilen, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet!

Ich setze Sie hiermit in Verzug und erteile Ihnen eine Frist bis zum 13.11.2020.

Sollten Sie meiner offiziellen Gesamtforderung nicht fristgerecht nachkommen bzw mein aktuelles Schreiben ignorieren, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich konsequent alle Hebel einsetze, mein Recht zu bekommen, auch im Namen der Gerechtigkeit für alle Geschädigten, die zu Unrecht genötigt und gepfändet wurden!

Ein letzes Mal weise ich Sie freundlich darauf hin, auch im öffentlichen Interesse:

§ 37 Abs. 5 VwfG entbindet Sie nicht von Rechtsvorschriften, insbesondere gegenüber natürlichen (Privat)Personen gemäss 126, 127 BGB. Sie haben sich an der erforderlichen Klarheit mit zumutbarer Kennzeichnung sowie verifizierbarer Signaturen der Verantwortlichen und Beauftragten von Verwaltungs/Vollstreckungsakten zu halten. Die vorsätzliche, personelle Anonymisierung von Mahn – und Vollstreckungsakten ist definitv unzulässig, die Seriosität für juristische Laien ist nicht erkennbar. § 37 Abs. 3 VwfG ist verpflichtend. Die dauerhafte Nichtbenennung von verantwortlichen Personen ist auch als Schuldeingeständnis zu werten. Damit ist jeder Festsetzungsbescheid unwirksam!

Nachweisliche Verletzung des Gebots der journalistischen Neutralität, die im Sinne der selbst verordneten Staatsferne zur seichten Hofberichtserstattung verkommen ist. Der Westdeutsche Rundfunk verstösst nicht nur gegen die Statuten laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern auch gegen die guten (journalistischen) Sitten. Anstiftung zur Diffamierung und Hetze gegen nicht systemrelevante Kritiker und Menschen mit Anstand gehören mittlerweile zum schlechten Ton des WDR.

Ausserdem behalte ich mir vor, eine dedizierte Prüfung des masslos übergewichtigten ARD-ZDF Konglomerats im Sinne des fairen Wettbewerbs – und Kartellrechts zu veranlassen. Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass insbesondere seriöse, kleinere Nachrichtenmagazine und Privatmedien durch den Rundfunkbeitrag in seiner medialen Ausdehnung wirtschaftlich stark benachteiligt sind!

Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Intendanten Tom Buhrow und weitere Verantwortliche nebst Aufklärung des hinreichenden Tatverdachts der Anstiftung oder Nötigung zur Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, 26, 240, 258a, 339 StGB ist nicht ausgeschlossen!

Ich hoffe, ich habe mich klar und deutlich genug ausgedrückt.

Köln, den 22.10.2020

Hochachtungsvoll

Jürgen Kerner.

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Anmerkung zum Schluss:

Die aktuelle Corona Politik lehrt uns wieder das Fürchten vor der Obrigkeit. Frau Dr. Merkel nutzt die Pandemie für ihren absurden Absolutismus, damit stellt sie selbst ehemalige Volksgenossen und Hardliner zu DDR Zeiten in den Schatten. Verschärfte Corona Restriktionen gehen an Zustimmungsgesetz und Bundesrat vorbei. Der machtbesoffene Markus Söder erprobt mit seinem Lockdown Modell den ersten Freilicht Knast im Landkreis #Berchtesgaden, ob dieser politische Amoklauf seine Kanzleranwärterschaft beflügelt, darf allerdings bezweifelt werden. Die Spatzen pfeiffens von den Dächern, in der CSU grummelt es bereits.

Die flache Spassgesellschaft hat das #Klopapier Hamstern als neuen Volkssport entdeckt, Anregungen mit dem Gefühl dabei sein zu müssen, liefern unsere Haltungsmedien zu Genüge. Der reissende Absatz des neuen weissen Goldes kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die nationale Volkswirtschaft auf rasanter Talfahrt befindet, mit verheernden Folgen für den Arbeitsmarkt und Steuereinnahmen. Es ist blanker Irrsinn und Verhöhnung der Bundesbürger, dass in dieser dramatischen Zeit Ministerpräsidenten und Intendanten an der Erhöhung des Rundfunkbeitrag festhalten. Den stolzen Klopapier Jägern, Partei-Karrieristen und insbesondere den nimmersatten Pfründehaltern der Öffentlich-Rechtlichen wünsche ich dennoch gute Besserung, denn

Ihr seid nicht mehr bei Trost_|

Zusammenfassung des ersten Schreibens an den WDR/Beitragsservice

Das in dieser Höhe verbliebene Guthaben auf meinem Konto diente allein dem Zweck Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigermandaten – ungehindert – nachzukommen. Bis zum Zeitpunkt der Kontopfändung bin ich davon ausgegangen, dass eine solide Kontoführung im Rahmen des Existenzminimums und ungehinderten Zahlungsverkehrs nicht angetastet werden darf. Zudem
besteht erheblicher Klärungsbedarf, da gravierende Formfehler den
Drittschuldnerstatus meiner Hausbank entkräften bzw aufheben. Eine
unangemessene Benachteiligung auch gerade gegenüber P-Konto Inhabern ist laut BGB definitiv ausgeschlossen.

Im Zuge meiner Recherchen und Ermittlungen sind ein Bündel an Rechtswidrigkeiten und grober Formfehler bezüglich der Mahn – und Pfändungsverfahren offenkundig geworden. Zudem habe ich interne Hinweise, dass eine unangemessene Beeinflussung der Kommunen sowie der Justiz im unmittelbaren Einflussbereich des Westdeutschen Rundfunks nicht ausgeschlossen werden kann, zumal das Prinzip Checks and Ballances aus Gründen politischer Vorteilsnahme sowie des Beibehalts exorbitant hoher Gehälter und Intendatenbezüge ausser Kraft gesetzt wurde.

Die bisherige Ergebnislosigkeit im Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft unterstreicht den einhelligen Tenor bis zum § 172 StPO, wo allerdings davon ausgegangen werden muss, dass der zuständigen Staatsanwaltschaft auf Anweisung politisch – wirtschaftlicher Interessenshalter die Hände gebunden sind.

Wären die verfassungsgemässen Prüfpflichten der Bundesrichter von BGH, BVerwG und BVerfG nicht markant behindert worden, würden die Beschlüsse zur Rechtmässigkeit der Rundfunkgebühren von den bisher verkündeten Grundsatzurteilen stark abweichen. Auch da können spätere Aussagen gemäss Kronzeugenregel hilfreich sein.

Trotz oder gerade wegen des bisherigen Eskalationsverlaufs empfehle ich Ihnen sowie den verantwortlichen Vertretern des Rundfunkkonglomerats, den ehrlichen, demokratischen Konsens bezüglich einer Revision öffentlich-rechtlicher Medien nicht zu verwässern sowie sich nicht weiter einer dringend notwendigen Reform der ÖR als Ganzes entgegenzustellen. Die Übereinkünfte der Ministerpräsidenten der Länder, der Erhöhung des Rundfunkbeitrag gerade in Zeiten, drohenden wirtschaftlichen Abschwungs doch noch zustimmen (zu müssen), kommt selbst in der bürgerlichen Mitte
garantiert nicht mehr gut an.

Köln, den 06.09.2020 und Tag der Absendung an impressum@rundfunkbeitrag.de

Mit freundlicher Hochachtung

Jürgen Kerner