Hotlinking – wie Urheber leer ausgehen!

Normalerweise beschwert sich kein Fotografie-Blogger, wenn seine Website freiwillig verlinkt wird. Wenn die Verlinkung jedoch einzig allein den Zweck verfolgt, Leistungen anderer unbillig anzuzapfen, entsteht dadurch ein juristischer Ärger, der nicht mehr zu vernachlässigen ist.

Die Rede ist von Hotlinking (auch Deep Linking genannt) und ist das Einbinden von fremden Bildern auf der eigenen Website bzw die massenhafte Einbettung durch Aggregatoren, wobei namhafte Suchmaschinenbetreiber besonders unangenehm auffallen, die trotz nachvollziehbarer Einwände von Verbänden sich einen Dreck um die Sorgen der Urheber von Fotografien und Grafiken scheren. Der Ärger kocht weniger durch die Einbettung als Thumbnails hoch, sondern vielmehr durch die Darstellung der Bilder in originärer, voller Auflösung! Nutzniesser von Hotlinking sind also nicht die unfreiwilligen Contentlieferanten, wie oft unverschämt behauptet. Der Nachteil liegt auf der Hand, Websites der Urheber werden somit nicht mehr direkt besucht. Hotlinking ist nicht nur eine weitere Form dreister Urheberrechtsverletzung sondern auch Traffic-Diebstahl der Zielseite, ohne dass der Urheber einen monetären Nutzen davon hat.

Hotlinking war ursprünglich ein Feature, eine vernünftge Linkkultur zu fördern, die auch Künstlern bezüglich besserer Reputationen zu Gute kommen sollte. Mittlerweile verkommt Hotlinking immer mehr zugunsten parasitärer Bildercatchdienste, denn neben den Sumas tauchen vermehrt „User Generated Contentfarmen“ auf, die mit oft lieblos zusammengestrickten Websites und Füllmaterial durch eingebettete Bilder ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheber  mittels SEO-Spamming und eingespielter Werbung Geld verdienen wollen.

Der BGH hatte zugunsten des Content-Aggregators Google entschieden, dass die Darstellung als Thumbnails zulässig ist und nicht gegen das Urheberrecht verstösst, soweit ein für die meisten Urheber akzeptabler Deal, der eine gewisse Balance gewährleistet. Daraus darf sicherlich kein Freibrief für die Darstellung in originären Auflösungen resultieren, denn nachweislich profitieren Aggregatoren und Contentfarmen durch Full-Size-Hotlinking zu Lasten ihrer unfreiwilligen Bilder-Lieferanten. Kommerzielles Hotlinking ist eine massenweise Full-Size Integration und somit das unentgeldliche Ausbeuten fremder Leistungen.

Wegen der allgemeinen Verschärfung des Wettbewerbs untereinander, wo Big-Data Magnate alle Anstrengungen unternehmen, den grossen Werbekuchen quasi zu monopolisieren, wird allerdings der Druck auf Schmarotzer – unabhängig ihrer Rechtsformen – zunehmen, die sich fremden Content via Hotlinking einverleiben.