Beschämend, aber angesichts der vorher angekündigten Klageabweisung en masse waren wohl in Folge keine Bemühungen der Gerichtsbarkeit erkennbar, die Rechtslage differenziert zu betrachten, was sicherlich zu einer differenzierten Urteilsverkündung geführt hätte. Ein für Filz und Lobby schützenswerter, freier Rechtsraum muss mit allen Mitteln verteidigt werden, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag samt eingeschworener Justiz und Inkasso Organisation „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist halt so frei, bundesdeutsches Recht permanent zu beugen und die scheinbar festzementierte Aussichtslosigkeit genötigter Kläger vor Augen zu führen. Die masslose Arroganz der Potsdamer Gerichtsbarkeit hinterlässt nicht nur bei Bundesbürgern im Osten der Republik den fauligen Beigeschmack einer besonders „volksnahen“ Institution, die man in den Wendejahren zum Teufel gejagd hatte, das verhasste Ministerium für Staatssicherheit der untergegangenen DDR!
Massenklageabweisung stinkt nach plumper Rechtsbeugung
Die laut verlinktem Bericht vollzogene Massenabweisung kollektiver Klagen durch die Potsdamer Gerichtsbarkeit mag auf den ersten Blick die Wirksamkeit berechtigter Klagen nun in Frage stellen. Die Urteilsbegründungen, sowie die vorangegangenen Urteile der Landesverfassungsgerichte Bayern und Rheinland – Pfalz weisen im günstigsten Fall auf eine eingeschränkte Kompetenz der vereidigten Richter hin, auf Grund des nahezu übereinstimmenden Tenors dieser Urteilsverkündungen ist eine Prüfung wegen Befangenheit sowie Befangenheit unter Vorsatz wohl kaum mehr zu vermeiden. Eine Begründung der lapidaren Potsdamer Klageabweisung „Die allgemeine Beitragspflicht ist auch für wirtschaftlich benachteiligte Bürger zumutbar“ darf man getrost als Kriegserklärung gegen den sozialen Frieden und den Fortbestand einer demokratischen Rechtsordnung werten. Es ist demzufolge nicht mehr auszuschliessen, dass Amtsenthebungsverfahren und Strafverfahren wegen Amtsmissbbrauchs in jeglicher Hinsicht gegen den Klüngel in Amt und Würden durchaus real werden. Eine demokratische Gesellschaft darf kapitale Verbrechen durchgeknallter Volksvertreter, nimmersatten Intendanten und einer verfilzten Justiz nicht mehr dulden, dafür sind alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen. Die einst mahnenden Worte der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth markierten schon in den 90igern den drohenden Sittenverfall von Politik und Justiz: „eine Demokratie muss mit rechtsstaatlichen Mitteln wehrhaft bleiben“, sonst brauchen wir uns nicht mehr zu wundern, wenn die freiheitlich demokratische Rechtsordnung der BRD nach und nach von einer „lupenreinen“, instabilen Demokratie abgelöst wird! Es wäre für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland fatal, wenn eine benachbarte, exterritoriale Gerichtsbarkeit eingeschaltet werden muss, weil eine unabhängige, bundesdeutsche Judikative sich verweigert, korrupte Brandbeschleuniger aus Filz und Lobby rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.
weitere Informationen gibt es hier:
Verpoorten – den naechsten Volksaufstand organisiere ich mit!
dazu noch drei aufschlussreiche Artikel, das öffentlich-rechtliche Machtmonopol bewegt sich auf dünnem Eis:
Gutachten – Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig
der „Beitragsservice“ ist gemäss § 10 RDG nicht als Inkassounternehmen registriert und von einer fehlenden Zulassung ist auszugehen:
was ist das für ein Idiot? nach einem gemütlichen Kaffekränzchen alle Klagen in einem Rutsch abschmettern macht dieses Gericht doch lächerlich. Da jeder Fall individuell betrachtet werden muss ist eine Einmal – Klageabweisung gegen alle beteiligten Kläger nach gesundem Juristenverstand unzulässig. Viele Menschen nagen am Existenzminimum, verdienen wenig Geld und haben einen berechtigten Grund, sich gegen die Zwangsgebühr aufzulehnen.
Rücksichtslos! Unsoziales Deutschland!
Das Ganze scheint von vornherein darauf angelegt, den Buerger zu verwirren, damit er moeglichst auch noch falsch bzw. verspaetet Rechtsbehelfe einlegt. Hier die wesentlichen Ueberlegungen zum Adressaten eines Widerspruchs: Der Rechtscharakter des Beitragsservice fuer Rundfunk-Gebuehren und das zugehoerige Verwaltungsverfahren
Neues aus dem deutschen Justiz Irrenhaus:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4477-vg-stuttgart-urteil-3-k-4897-13-und-3-k-1360-14-rundfunkbeitrag
wieder ein Urteil der unteren Instanz, wie zu erwarten vollkommen absurd und ein weiterer Gleichklang von gleichgeschalteter Gerichtsbarkeit! Das macht aktuell kaum Hoffnung, dass für kommende Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten wenigstens in einer Urteilsverkündung die Objektivität obsiegt!
es ist auch nicht mehr ausgeschlossen, dass das BVG die ausnahmslos abgebürsteten Klagen zum Anlass nimmt, in Case Law anzuwenden, d.h. die oberste Gerichtsbarkeit macht sich nicht mehr die Mühe und folgt der gleichgeschalteten Länder Justiz! Das ist in der Tat fatal, nicht nur für den Rechtsstaat, vor allen Dingen für den sozialen Freiden in der Bundesrepublik Deutschland!
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist auch deshalb ein kriminelles Regelwerk, weil dieser Selbstbedienungsvertrag alle konsequenten Rundfunkgebührenverweigerer, vor allen Dingen gesetzestreue Bürger, die den ARD-ZDF Müll definitiv nicht mehr sehen und hören wollen, durch die Bank kriminalisiert!
ich bin davon überzeugt, dass die internationale Presse und Weltöffentlichkeit, im Gegensatz zum ARD-ZDF Klüngel, mit Meldungen und Titelstories über den besorgniserregenden Zustand einer Republik nicht geizen wird, weil Filz und Lobby die demokratischen Grundrechte der Bürger in der BRD eklatant aushebelt und in Folge dessen der Volkszorn aus dem Lot geraten könnte! Das macht mir Sorgen!
Mag sein, dass einige „Founder“ der Zwangssteuer für Alle an Realitätsverlust leiden, für kollektive Blödheit in Amt und Würden kennt der Artikel 20 GG allerdings kein Pardon. Es ist höchste Eisenbahn, dass ein unvoreingenommener und unbestechlicher Staatsanwalt bzw Staatsanwältin strafrechtliche Ermittlungen gegen die Urheber und Handlanger eines vermeintlich „unantastbaren“ Regelwerkes aufnimmt, ich bin davon überzeugt, dass die breite Unterstützung der Büger dem mutigen Staatsanwalt bzw der mutigen Staatsanwältin gewiss ist;-)
Die Liste der bereits begangenen Delikte nach StGB ist wohl kaum als harmlos zu bezeichnen;-)
nach aktueller Meldung hat das VG Köln im Gleichklang zu den jüngsten Klageabweisungen des VG Potsdam und VG Stuttgard, wie zu erwarten, am Modell „Runkfunkbeitragsstaatsvertrag“ nichts auszusetzen, allerdings lässt das VG Köln eine Berufung zu.
in Case Law findet bereits in den unteren Instanzen statt, ohne eine obligatorisch verfassungskonforme Grundsatzentscheidung, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in seiner Gesamtheit in Frage stellt! Die Richter machen sich nicht mal die Mühe, die Argumente der Kläger zu prüfen und folgen in bequemer Manier ihren Kollegen. Die platten Urteilsbegründungen im Gleichschritt bestätigen allesamt die Voreingenommenheit und lassen einen immer stärker werdenden Verdacht der „Einflussnahme von Aussen“ aufkommen.
Der Widerstand der ARD-ZDF Klüngel Gegner, damit meine ich die Ausschöpfung rechtsstaatlicher Mittel, ist hierzulande schlecht organisiert, unkoordiniert und somit bisher ohne durchgreifende Wirkung!
Es ist lachhaft, wie das Plagiat „ARD-ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bisher ungestraft grosse Teile der Bevölkerung tyrannisiert, ohne Körperschaftsrechte, ohne verfassungskonforme Legitimation und somit aktuell Narrenfreiheit gegenüber einer demokratischen Rechtsordnung geniesst.
Noch peinlicher finde ich es indessen, dass sich bisher kein Staatsrechtler und kein seriöser Jurist erhebt, diese exorbitant hohe Arroganz eines überfetteten Machtmonopols, das Unrecht zu Recht deklariert, gebührend anzuprangern und in Selbstinitiative zu ahnden!
wer auf breiter Front Bürger unter dem Deckmantel „Demokratieabgabe“ schikaniert, braucht sich nicht mehr zu wundern, wenn der aufkeimende Volkszorn ausser Kontrolle gerät!
ich werde auch den Eindruck nicht mehr los, dass ein grosser Teil der bundesdeutschen Bevölkerung bis heute nicht begriffen hat, was elementar auf dem Spiel steht;-)
es ist auch nicht mehr ausgeschlossen, dass sich eines Tages die BRD als Unrechtsstaat vor der internationalen Weltgemeinschaft verantworten muss!
der Bürgerprotest ist zumindest unübersehbar;-)
That’s it! Damit sind wir in der zweiten Runde angekommen;-)
http://www.gez-abschaffen.de/Strafanzeigen.htm
An den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice
30.11.2014
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
c/o Westdeutschen Rundfunkfunk
Appellhofplatz 1
50667 Köln
von Juergen Kerner (XXXXXX) nicht anerkennend im Sinne der Beitragsschuld
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf, sehr geehrter Herr Färber,
Ihren „Festsetzungsbescheid“ datiert auf den 01.11.2014, habe ich als
Nachzügler am 17.11.2014 erhalten. Ihre sog Titel können Sie sich getrost
in die Haare schmieren, zumal Sie nicht begriffen haben, dass Sie und
weitere federführende Personen in die Haftung genommen werden können,
zudem lasse ich mir von Plagiaten nicht vorschreiben, in welcher Form ein
Widerspruch zu erheben ist. Diese Mail gilt als ordnungsgemäss zugestellt!
eine fröhliche Adventszeit;-)
Jürgen Kerner.
An den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice
27.04.2015
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
c/o Westdeutschen Rundfunkfunk
Appellhofplatz 1
50667 Köln
mein Aktenzeichen: StGB042015
von Juergen Kerner (xxxxxx) nicht anerkennend im Sinne der Beitragsschuld
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Engelbrecht, Sehr geehrter Herr Dr. Wolf, sehr
geehrter Herr Färber,
Ihre jüngste Infopost habe ich zur Kenntnis genommen, Ihre
Rechtfertigungen der angeblichen Rechtmässigkeit der Beitragsforderungen
bestärkt durch unzweifelhaft rechtswidrige VerwGer-Urteile sind als
haltlos einzustufen, da sie keinen Bestand vor Grundgesetz und Verfassung
haben, Punkt.
Desweiteren drohen Sie mir nun mit Zwangsvollstreckungsmassnahmen, zu
denen Sie die Stadt Hürth, Steuer – und Kassenamt beauftragen, ihre
ungerechtfertigten Forderungen gegen mich gewaltsam eintreiben zu lassen.
Ich weise hiermit nochmal alle Ihre Forderungen gegen mich als vollkommen
unbegründet zurück, Ihre unverschämten Drohungen gegen mich sind nun
beweiskräftig genug, die angekündigten Massnahmen gegen Sie zu ergreifen.
Sie werden mit Konsequenzen rechnen müssen!
ich lasse mich von Ihnen nicht erpressen.Punkt.
eine schöne Zeit noch
Juergen Kerner.
————————————
nützliche Ergänzung:
Eingereicht am 27.04.2015 um 12:45 pm
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.
bisher zwei wegweisende Landgerichtsurteile bezüglich Formfehler und fehlender Gläubigeridentifikation
(LG Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, 5 T 81/14).
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966
zudem steht das BGB über den Machenschaften des Beitragsservic3e und der jeweiligen Landesrundfunkanstalten
http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/08/26/potsdamer-gez-massenurteil-versus-und-andere-pro-rechtsrealitaet-loesungsansatz-gez-nein-danke/
dieser Blogartikel beschreibt treffend den Zustand einer Republik, die durch korrupte Volksvertreter und Nutznieser einer kriminellen Vereinigung, ungebremst gegen die Wand fährt
https://inforondel.wordpress.com/2015/02/14/offener-brief-an-hannelore-kraft-ministerprasidentin-nrw/