Der virtuelle Supergau ist der Verlust der eigenen Domain für ein laufendes Projekt, nicht selbstverschuldet, sondern wegen einer „technische Panne“ durch Dritte verursacht. Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder mal vor, dass Domainnamen durch administrative Fehler gelöscht oder durch trickreiche Diebe gekapert wurden.. Zumindest können offizielle Domainmarken mit der Endung .DE direkt bei Denic zurückgeordert werden, auch wegen des spektakulären Domaingrabbings vor drei Jahren bietet das deutsche Zentralregister mittlerweile eine Redemption Grace Period an, die meines Wissens den Transit Modus abgelöst hat, wo Domaininhaber ihre Webadressen glaubhaft innerhalb einer Karenzzeit gegen eine Backorder Gebühr zurückbekommen können, falls sie nicht explizit zur Löschung per sofort oder zum Laufzeitende freigegeben wurden.
Aus diesem Anlass ein interessanter Artikel vom 03.März.2013, Domaingrabber und Trittbrettfahrer lauern überall und nutzen die Gunst des Augenblicks, jedoch nicht risikolos für diese Zeitgenossen
Online Medien und Fachkreise in Foren haben bereits darüber berichtet, dass am vergangenen Mittwoch wegen einer „Technischen Panne“ eine ganze Armada an Versicherungsdomains verloren gegangen ist, darunter auch die in Deutschland sehr bekannte Domainmarke provinzial.de, durch einen Patzer eines versicherungsnahen IT-Dienstleisters gelang auch diese begehrte Webadresse in die Hände einer „Grabberbande“, wo in den Schlagzeilen diverser Online News die zwielichtige Branche der Domaingrabber und Machenschaften krimineller Snapper Banden wieder in aller Munde ist;-)
die auf .de Domainlöschungen spezialisierten „Drop Catcher“ arbeiten mit Scripten, die gelöschte Domainnamen automatisiert abfangen, einige scheinen da besonders auf Unternehmens-Perlen spezialisiert zu sein, die den berechtigten Inhabern für ein „Lösegeld“ angeboten werden! Bereits am folgenden Tag, am Donnerstag konnten jedenfalls fast alle gekaperten Domains ihren unfreiwilligen „Kurzurlaub“ beenden und mit Hilfe des Zentralregisters Denic wieder für die ursprünglichen Eigentümer bzw Rechteinhaber zurück geholt werden. Die Gerüchteküche brodelt, es soll mind. einen Fall geben, wo ein Unternehmen bereits Geld an eine Firma mit Sitz in Griechenland gezahlt hat, damit die existenziell wichtige Domain so schnell wie möglich wieder zurück übertragen wird, auch vom einem „Mittelsmann“ ist die Rede, der sich als Backorder Dienst in Not für die reibungslose Rückführung zur Verfügung gestellt hat. Mysteriöse Geschichte, wo noch einiges im Dunkeln liegt;-)
Ich denke aber, dass die Denic die ganze Arbeit geleistet hat, im Falle von gekaperten, projektierten! Domainnamen, angefangen von Werktiteln, hat sie imho das Recht dazu, ohne Umweg einer richterlichen Entscheidung;-)
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Herr Böhme unterliegt einem gewaltigen Irrtum, dass die neuen Domaininhaber pauschal Rechte zur (kommerziellen) Nutzung in Anspruch nehmen können und sich nicht strafbar machen, wenn sie Geld für die Retour verlangen, denn bei einer differenzierten Betrachtung kann das Grabben von Markendomains bereits selbst bei einer Forderung „Domain gegen Taschengeld“ zum teuren Spass für den Grabber werden und die strafrechtlichen Konsequenzen sind auch nicht zu verachten, wenn die geprellten Domaininhaber dazu erpresst werden, jeden geforderten Preis zu akzeptieren, weil jeder Tag ohne Domain zu enormen Verlusten im Geschäftsverkehr führt;-)
Im Falle von provinzial.de und anderer kurzfristig zweckentfremdeter Markendomains spielt die Verkehrsgeltung bzw wie intensiv Marken bzw geschäftliche Kennzeichen kommuniziert werden, eine grosse Rolle, die gekaperten Domains ohne Umwege zurück zu fordern! Bei offenkundigem Domaingrabbing, also wo die gekaperte Domain zweifelsfrei auf den Rechteinhaber verifizierbar ist, hat die Denic nicht nur das Recht, sondern laut einem BGH Urteil bezüglich einer fremd besetzten Regierungsdomain „im Parkverbot“ auch die Pflicht, offenkundige Rechteverletzungen zu korrigieren, im Falle der jüngst gesnappten Unternehmensdomains in einem beschleunigten Dispute Verfahren zugunsten der berechtigten Domaininhaber.
Was als offenkundiges Domaingrabbing gilt und was nicht, da scheiden sich die Geister. Die Entscheidung darüber, welche Domains wegen vermeintlicher Rechteverletzung im Hause Denic selbst gekündigt werden dürfen, überschreitet letztendlich die Kompetenzen der Denic, die als Exekutive bei Domainstreitigkeiten aller Art ungeeignet ist, wo es bei Konflikten um begehrte Domainnamen immer auf den Einzelfall ankommt und Fingerspitzengefühl bei der Abwägung von Kennzeichenrechten obligatorisch ist, das leisten nur versierte Richter und Markenrechtler;-)
beim spektakulären Supergau, der das Kidnapping der begehrten Versicherungsdomains zur Folge hatte, war die Denic berechtigt, die geklauten Domains ohne Umwege via Gerichtsentscheide zurück zu holen.
Ende gut, Alles gut? Es bleibt ein übler Nachgeschmack für die Domainbranche, nicht nur für den Handel mit Domainnamen, sondern auch für kleinere Portfolio Inhaber, die nach und nach vernünftige Projekte mit Keyworddomains hochziehen und damit die Fahnen für eine Branche hochhalten, den halbseidenen Zeitgenossen einer zwielichtigen Domainindustrie oder Grabberindustrie? zum Trotz! Dreiste Grabber sowie andere Betrugsmaschen sorgen in der Domainbranche immer wieder für Negativ Schlagzeilen! Wo in Wachstumsbranchen mit seriösen Konzepten Geld verdient wird, da treiben im Schlagschatten dieser Branchen immer wieder schmierige Gauner ihr Unwesen, die im Eifer der schnellen Kohle für den ein oder anderen Flurschaden verantwortlich sind! Der aktuelle Grabber Skandal zeigt aber auch die Unbedarftheit von grossen Unternehmen respektive ihrer vertraglich angebundenen IT-Partner im Umgang mit ihren Domainnamen, die Umsetzung einer „Grace Period“ für .de Domains nach dem Vorbild von gTLDs zum Schutz gegen Domainverluste wäre für die Denic eine Überlegung wert, so wandern auch versehentlich gelöschte Domains in den Transit und können sicher zurück geordert werden, schlecht für die Snapper, die gucken in die Röhre;-)