Von Digital Watermark zu Copyright Art

Es ist mittlerweile eine nüchterne Feststellung, dass der Online-Bildermarkt angefangen über die Microstock Bilderverramsch-Plattformen bis schliesslich zu den kostenlosen Downloadportalen quasi platt gemacht wurde. Zwar sind die Bilddateien, die in der Regel unkompliziert sowie mittlerweile unentgeldlich bezogen werden können, in ihren Nutzungsbedingungen nicht mehr gemeinfrei, das inflationäre Ausmass zeigt jedoch allzu deutlich, dass sich eine Bildervermarktung via Croudsourcing auch vom nicht zu unterschätzendem Zeitaufwand der Accountpflege im Grunde genommen nicht mehr lohnt.

Bezüglich der aktuellen und frustierenden Situation im Bildermarkt bleibt aber auch die Feststellung, dass nach wie vor gutes Bildmaterial mit aussergewöhnlichen Motiven nachgefragt sind und kommerzielle Endkunden sowie Agentur Verwerter aktuell auch bereit sind, angemessene Preise für Bildlizenzen zu bezahlen. Allerdings erweisen sich die Vertriebswege via gängiger Massenportale mittlerweile als suboptimal!

Vom Croudsourcing zur Selbstvermarktung

Für mich ist Selbstvermarktung von digitalen Fotografien und Illustrationen mit eventueller Einbindung eines geeigneten Shopsystems für virtuelle Güter der beste Weg, mit dem eigenen Bildmaterial Geld zu verdienen. Der eigene Fotoblog mit ausreichend Speicherplatz ist zudem kein schlechter Vertriebsweg und alternative, kostengünstige Wege der Reichweitengenerierung nehmen an Bedeutung zu. Die grosse Preisfrage, die sich immer im Zusammenhang von virtueller Präsentation und Selbstvermarktung aufdrängt, ist die, wie schütze ich meine Bilder vor nicht autorisierter Verwertung und Missbrauch ohne sie mit digitalen Wasserzeichen visuell zu entwerten?

Um der fortschreitenden Entwertung im Online Bildermarkt durch massenhafte Uploads und augenblicklich freien Verfügbarkeiten entgegen zu wirken, empfehle ich aus eigener Erfahrung, zumindest die bildnerischen Werke mit einer gewissen schöpferischen Höhe wohlgefällig zu signieren. Die Kunst der Signierung besteht primär darin, die eigene Corporate Identity des Urhebers so zu unterstreichen, dass herkunfsthinweisende Kennzeichnungen von Fotografien nicht mehr für den Betrachter störend, sondern idealerweise wie aus einem Guss wirken!

Ich habe bereits ein paar wenige Tools zur digitalen Wasserzeichengenerierung getestet, allerdings hat mich bisher keines von den Ergebnissen her begeistert bzw überzeugt. Am Besten erweist sich immer noch die Selfmade Methode via Paintshop Pro oder Photoshop, womit ich die beste Kontrolle und individuelle Möglichkeiten darüber habe, wie die Ergebnisse auszusehen haben. Zwar ist der Arbeitsaufwand grösser, dafür lassen sich künstlerische Signaturen zaubern, die sich nicht nur als verkaufsfördernd, sondern zudem als markenbildend erweisen können! Somit avanciert der rudimentäre Schutz am eigenen Bild zu Copyright Art, ob die Kennzeichnung in gewohnter Weise halbtransparent oder reliefartig markant erfolgt, spielt für den positiven, künstlerischen Gesamteindruck letztendlich eine untergeordnete Rolle.

Fazit: das Resume klingt provokant, entspricht aber imho den aktuellen Tatsachen, Photosharing via Social Media und Croudsourcing Vermarktung haben in gewisser Weise zur Entwertung digitaler Fotografie geführt. Chancenlos ist eine Selbstvermarktung dennoch nicht, wo zumindest die Kosten für Internet, Strom, Webhosting und Domains gedeckt sind! Die besten Bilder respektive Fotografien sollten nie ohne herkunfsthinweisende Kennzeichnungen online verfügbar sein. Copyright Art Protection ist eine gute Möglichkeit, die Werke sogar verkaufsfördernd zu präsentieren, während die unsignierten Originale bis zur individuellen Lizenzvergabe offline verbleiben 😉

4 thoughts on “Von Digital Watermark zu Copyright Art

  1. Mariella Kleinfeld says:

    Sehr interessant und gut geschrieben. Wir nutzen auch gelegentlich Bilder von den Kostenlosfarmen, veröffentlichen aber zur Sicherheit vor Abmahnungen immer mit Quellenangaben. Da hast du Recht, alles kostenlos für kommerzielle Zwecke verdirbt die Branche und zerstört kleine Existenzen. Kannst du mit Files arbeiten, die mit zwei Ebenen hochgeladen werden? Falls technisch machbar, schaltest du die Hintergrundebene von der Wasserzeichenebene frei. So musst du für die Bildvermarktung nicht mit Duplikaten arbeiten, was dir auch Zeit erspart. 😉

    1. Rheinlaender says:

      ## Kannst du mit Files arbeiten, die mit zwei Ebenen hochgeladen werden?

      So viel ich weiss, kann der Medienbrowser in den aktuellen WordPress Versionen .pdf Files direkt anzeigen ohne Nutzung eines PlugIns. Vielleicht kann z.B. eine .psd Bilddatei mit zwei Ebenen verlustfrei zu .pdf kovertiert werden. Genaueres weiss ich jedoch nicht. Sollte das möglich sein, müsste der Empfänger mit einem entsprechenden Tool die Bilddatei „aufschliessen“ um die Signatur Ebene zu entfernen. Halte ich für zu kompliziert. Das Zwei Wege Verfahren Watermark Bilder für Uploads, Originale gehen bis auf Abruf nicht online benötigt sicherlich etwas mehr Zeitaufwand, ist dafür simple zu handhaben und halte ich vorläufig für die bessere Lösung.

  2. Martina says:

    Vielleicht ist es besser handverlesene Bilder die Du an Endkunden vermarkten möchtest, in Deinem Blog nicht hochzuladen oder sie zumindest in kleinen Vorschaubildern zeigst? Ich glaube das Problem der Vermarktung liegt speziell daran, daß inflationäres Bilder-Sharing im Internet zur allgemeinen Entwertung geführt hat. Kann mich aber auch täuschen 😉

    LG Martina

    1. Rheinlaender says:

      Nein Du täuscht Dich nicht! Fotografen sowie bildende Künstler die bei diversen Galeristen bzw Distributoren exklusiv unter Vertrag stehen, ist es nicht erlaubt, ihre registrierten Kunstwerke im Internet zu veröffentlichen, selbst auf der eigenen Website/Blog ohne Gennehmigung nicht!

      Ich bin kein Freund von solchen Einschränkungen, da somit selbst die sinnvolle Eigenwerbung mit Link auf die Handelsplattform nicht mehr möglich ist. Kleine Vorschaubilder eignen sich kaum zur Verkaufsförderung, so dass ich Copyright Art für einen guten Kompromiss aus Herkunfstkennzeichnung und ungehinderter Prüfmöglichkeit halte.

      Gruss Jürgen.

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